Bußgeld Bußgeld: Gasflasche betriebsbereit im Fahrerhaus
Weissenfels/MZ/ze - Wie aus einer Presseinformation der Autobahnpolizei hervorgeht, hatte ein 33 Jahre alte Mann in seinem Fahrerhaus vor dem Beifahrersitz eine Propangasflasche mit einem betriebsbereiten Gaskocher daran stehen. Das sei ein Verstoß gegen die Ladungssicherheit von Gefahrgut gewesen, sagte ein Polizeisprecher. Denn Gasflaschen dürfen in Fahrzeugen nur mitgeführt werden, wenn das Ventil zugedreht und mit einer Verschlusskappe abgedeckt ist. Außerdem muss sie gegen Herab- oder Umfallen gesichert sein.
Für den Fahrer bedeutet das, dass er ein Bußgeld von 275 Euro zahlen muss. Da außerdem noch bei der Kontrolle anhand der Fahrtenschreiberdokumente festgestellt wurde, dass er mehrfach die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Lastwagen überschritten hat, muss er für diese Verstöße noch einmal 100 Euro in die Staatskasse einzahlen.