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Baumschutz in Weißenfels Baumschutz in Weißenfels: Gleiches Recht für alle?

Von andreas richter 24.06.2013, 18:27
Diese Bäume an der Weißenfelser Berufsschule sind als Ersatz für gefälltes Grün am Asklepios-Krankenhaus gepflanzt worden.
Diese Bäume an der Weißenfelser Berufsschule sind als Ersatz für gefälltes Grün am Asklepios-Krankenhaus gepflanzt worden. Peter Lisker Lizenz

weissenfels/MZ - Wer auf seinem Grundstück einen unter Schutz gestellten Baum fällt und dafür keine Ersatzpflanzung vornehmen kann, muss künftig einen Ausgleich in Höhe von 772 Euro zahlen. Das sieht der Entwurf der neuen Baumschutzsatzung der Stadt Weißenfels vor, der derzeit in der Diskussion ist. Mit dem Geld werde die Stadt dann selbst für die Ersatzpflanzung sorgen, so Volker Rakut, Leiter des Fachbereiches Städtische Dienste. Die Summe ergebe sich aus dem Mittelwert der Angebote, die die Stadt bei den entsprechenden Firmen eingeholt habe. In dem Betrag enthalten seien die Anlieferung, Pflanzung und fachgerechte Pflege in den ersten drei Jahren, so Rakut.

Ursprünglich waren sogar 822 Euro für die Ausgleichszahlung berechnet worden. Dieser Betrag erschien zahlreichen Mitgliedern des Umweltausschusses während einer ersten Beratung jedoch als zu hoch. Nachdem die Stadt das höchste und niedrigste Angebot der Firmen gestrichen hatte, ergab sich der neue Mittelwert.

Stammumfang wird geregelt

Wie Kerstin Czepluch, verantwortlich für Baumschutz bei der Stadt, erläuterte, stehen im Wesentlichen alle Nadel- und Laubbäume, außer Obstbäumen, unter Schutz. Schutzwürdig seien ebenso Walnussbäume. Nicht mehr unter Schutz stehen sollen in der neuen Fassung hingegen Pappeln.

Das überarbeitete Papier, das die bestehende Grünbestandssatzung von 1998 ersetzen soll, enthält allerdings eine Regelung zum Stammumfang für geschützte Bäume. Danach soll sich der Schutz auf Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 Zentimetern, gemessen in einer Höhe von 100 Zentimetern über dem Erdboden, beschränken. Die bisherige Satzung legt noch einen Stammumfang von 50 Zentimetern fest. „Ich halte die neue Regelung für richtig, weil sonst unverhältnismäßig viele Bäume unter den Schutzstatus fallen würden“, so Czepluch. Eine Meinung, die nicht ganz unwidersprochen bleibt. Während der jüngsten Sitzung des Umweltausschusses jedenfalls meinte der sachkundige Einwohner Hans Köhler, dass die 50-Zentimeter-Regelung beibehalten werden sollte.

Doch es sind weniger die hohe Ausgleichszahlung oder der Stammumfang geschützter Bäume, die derzeit im politischen Raum in Weißenfels für Diskussionen sorgen. Der Stadtrat hatte die Satzung auf seiner Sitzung im Mai einigermaßen überraschend in den Umweltausschuss zurück verwiesen. Ausgangspunkt war ein Antrag von Stadtrat Martin Neumann (CDU-Fraktion), der es für nicht nachvollziehbar hielt, dass die neue Baumschutzsatzung nur auf die Kernstadt angewendet werden soll. Nach seiner Auffassung sind die natürlichen Gegebenheiten in Kernstadt und Ortsteilen nicht so gravierend unterschiedlich, als dass zweierlei Recht gerechtfertigt wäre.

Dem widerspricht jedoch nach wie vor die Verwaltung. „Wir sollten nur schützen, was wirklich schutzbedürftig ist“, meinte Rakut gegenüber der MZ. Rein rechtlich wäre es durchaus möglich, eine einheitliche Baumschutzsatzung für das gesamte Stadtgebiet zu erlassen, auch wenn die untere Naturschutzbehörde des Landkreises für die vor der Gemeindegebietsreform selbstständigen Gemeinden zuständig ist.

70 Prozent in der Stadt überbaut

Die nächste Sitzung des Umweltausschusses findet am 4. Juli um 17 Uhr im Beratungsraum des Technischen Rathaus in Weißenfels statt.

„Ich habe mir einen genauen Überblick über den Grünbestand in den Ortsteilen verschafft“, versichert Kerstin Czepluch. Dabei habe sie festgestellt, dass es sehr wohl gravierende Unterschiede zur Kernstadt gibt. Viele ländliche Bereiche seien ohnehin als geschützte Biotope, geschützte Landschaftsbestandteile oder Naturschutzgebiete eingestuft. In der Kernstadt als Ballungsgebiet sind laut Czepluch 70 Prozent der Fläche überbaut, in den Ortsteilen seien es maximal 20 Prozent. Allein daraus lasse sich die besondere Bedeutung einer Baumschutzsatzung für die Kernstadt ableiten. Czepluch kann auch den Vorwurf der Ungleichbehandlung von Kernstadt und ländlichen Gebieten nicht nachvollziehen. Das Naturschutzgesetz gelte doch ohnehin überall.

Zur nächsten Sitzung des Umweltausschusses will Kerstin Czepluch nun ein Papier vorlegen, das den unveränderten Standpunkt der Stadtverwaltung noch einmal überzeugender begründet. Und dann hofft sie, dass die neue Baumschutzsatzung für die Kernstadt im Stadtrat im zweiten Anlauf eine Mehrheit findet.