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Artenschutz mit «Passfoto»

Von Heike Riedel 12.04.2006, 17:46

Leißling/MZ. - Drei Anläufe brauchte Lutz Hopfe, bis die Papiere für die Landschildkröten stimmten. Für den Inhaber dreier Zoo-Geschäfte in Zeitz, Eisenberg und Leißling ist es manchmal gar nicht so leicht, den aktuellen Artenschutzbestimmungen zu entsprechen. Dabei hat er schon reiche Erfahrungen im Handel mit Tieren und Pflanzen und hält sich durch Fachliteratur auf dem Laufenden.

Für den Laien ist es erst recht schwer, sich durchzufinden, was rechtlich gerade beim Kauf eines Tieres in der Zoohandlung zu beachten ist. Washingtoner Artenschutzabkommen, EU-Bestimmungen, die Bundesartenschutzverordnung und die Roten Listen der einzelnen Bundesländer bilden die Grundlagen dafür. So sind nach der Bundesartenschutzverordnung jetzt die Kaiserboa und der Grüne Leguan zum Beispiel nicht mehr meldepflichtig, weil sich dank der Züchter ihr Bestand stabilisiert hat. Nichtsdestotrotz muss aber jeder, der privat ein solches Tier hält, einen Herkunftsnachweis vorlegen.

Das ist für Lutz Hopfe, der in seinen Büchern das Woher und Wohin der gehandelten Tiere erfassen muss, schon eine Selbstverständlichkeit geworden. Er holt sich die meisten der Tiere direkt vom Züchter. Da sind über Jahre zuverlässige Beziehungen gewachsen. Schon zu DDR-Zeiten ist Hopfe selbst als Züchter von Zierfischen bekannt geworden. Durch die Maulbrüter, die in ostafrikanischen Seen ihren Ursprung haben, kam Hopfe sogar ins eigene Geschäft. Nach der Wende handelte der Agraringenieur zuerst auf seinem Hof in Bornitz, dann eröffnete er nacheinander seine Geschäfte, in denen Tiere für den Heimzoo und alles, was dafür nötig ist, verkauft werden. Ein reiches Angebot an Warm- und Kaltwasserfischen, Nagetiere von der Maus bis zum Kaninchen, Vögel vom Wellensittich bis zum Zebrafinken sowie Reptilien, Amphibien und Spinnentiere sind dort erhältlich.

Beim Handel mit den streng geschützten Arten, zu denen zum Beispiel auch jene Landschildkröten gehörten, die ihm den Ärger mit der unteren Naturschutzbehörde Weißenfels bescherten, müssen auch Dokumentationen zu den Tieren als Identifikationspapiere den Besitzer wechseln. Und da hatte Hopfe einfach verpasst, diese zu aktualisieren. Jene, die er vom Vorbesitzer erhalten hatte, waren zu alt und ohne Foto. Je nach Alter der Tiere müssen die Fotos in bestimmten Zeitabständen sogar erneuert werden. Die nachgereichten Aufnahmen entsprachen dann wieder nicht der erforderlichen Qualität. Viel Zeit und Kraft hat es dem Händler schließlich gekostet, bis endlich alles ordnungsgemäß beisammen war und die Behörde die Papiere akzeptierte.

Seit vorigem Jahr haben sich für einige Tier- und Pflanzenarten die Schutzbestimmungen verschärft, so zum Beispiel auch für die Blaukappenamazone und den kleinen Gelbhauben-Kakadu. Für andere wurden sie erleichtert, einige sind sogar ganz aus den Listen streng oder besonders geschützter Arten herausgefallen.

An den Veränderungen dran zu bleiben, helfen schließlich auch die Kontrollen der unteren Naturschutzbehörden in den Landkreisen. Nicht nur Händler, auch Züchter müssen mit diesen leben. "Es gibt hier nur selten Grundsätzliches zu beanstanden", stellt Annegret Schröter für den Landkreis Weißenfels aber fest. Mit der Melde- und Kennzeichenpflicht der Tiere muss sich auch der Kunde befassen, der Tiere erwirbt. Doch darüber informiert sie beim Kauf gewöhnlich auch Lutz Hopfe oder einer seiner zehn Mitarbeiter.