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Allgemeine Verunsicherung Allgemeine Verunsicherung: Wie über die Nutzung von Sporthallen entschieden wird

Von Andreas Richter 10.06.2020, 15:39
Wie geht man in einer Pandemie mit der Sporthallennutzung um? 
Wie geht man in einer Pandemie mit der Sporthallennutzung um?  www.imago-images.de

Weissenfels - Die Freigabe von Sporthallen für den Vereinssport wird in Weißenfels - abhängig vom Betreiber der Sportstätte - unterschiedlich praktiziert. So bleiben die vom Weißenfelser Sport- und Freizeitbetrieb verwalteten Sporthallen weiter geschlossen. Darüber hat Betriebsleiterin Viola Schikorr am Montag auf MZ-Anfrage informiert.

Nach der Nutzung einer Sporthalle reinigen und desinfizieren

Ein wesentlicher Grund: Die Umkleide- und Sanitärbereiche erfüllten nicht die Voraussetzungen, um die aktuell geltenden Vorschriften zur Eindämmung der Corona-Pandemie einhalten zu können. So seien die Umkleidekabinen zum Teil viel zu eng. Darüber hinaus müsste nach jeder Nutzung eine Firma die Halle reinigen und desinfizieren, bevor ein anderer Verein in die Räume darf. Das sei letztlich nicht finanzierbar. Einzige Ausnahme sei derzeit die Stadthalle, die zumindest für den Schulsport genutzt werden darf.

Der Burgenlandkreis hat indes am Montag mitgeteilt, dass Vereinssport in Turnhallen seiner Trägerschaft bis zum Beginn der Sommerferien Mitte Juli wieder möglich ist. Voraussetzung seien ein Antrag sowie die Vorlage eines Nutzungskonzeptes, eines Organisationsplanes sowie eines Hygienekonzeptes.

Die Verantwortung für die Einhaltung der Pläne liege bei den Vereinen. Bisher seien für die 23 in Trägerschaft des Burgenlandkreises stehenden Turnhallen 15 Anträge zur Nutzung einer Turnhalle gestellt worden. Sieben Anträge seien bisher genehmigt worden, in acht Fällen fehlten noch erforderliche Unterlagen.

Kein Überblick darüber, welche Sportanlagen von wem wie genutzt werden dürfen

Was den Schulsport betrifft, so habe der Burgenlandkreis entschieden, dass dieser im Freien stattfinden soll, da die Einhaltung der Hygieneanforderungen, wie etwa die Desinfektion der Geräte und Flächen nach der jeweiligen Nutzung durch den Sportler, in der Kürze der Zeit nicht durchgängig zu organisieren sei.

Unterdessen ist es in diesen Tagen nicht eben leicht, den Überblick darüber zu behalten, welche Sportanlagen von wem wie genutzt werden dürfen. Beispiel Weißenfelser Freibad: Nach der Öffnung am 29. Mai hatte der Sportbetrieb vom Gesundheitsamt des Burgenlandkreises die Auflage erhalten, die Volleyball- und Basketballspielanlage zu sperren, weil es sich in beiden Fällen um Kontaktsportarten handelt. Daraufhin hat der Sportbetrieb nun auch solche Plätze auf anderen Anlagen gesperrt. (mz)