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Tönnies-Schlachthof in Weißenfels Burgenlandkreis untersagt das Anliefern von Schweinen

Nach einem Fall von Afrikanischer Schweinepest in Mecklenburg-Vorpommern, darf in Weißenfels vorerst nicht mehr geschlachtet werden. Was der Betrieb nun tun muss.

Von Alexander Kempf Aktualisiert: 08.06.2024, 15:03
In den Weißenfelser Schlachthof werden vorerst keine weiteren Tiertransporte eingelassen. Der Kreis hat das untersagt.
In den Weißenfelser Schlachthof werden vorerst keine weiteren Tiertransporte eingelassen. Der Kreis hat das untersagt. Foto: Alexander Kempf

Weißenfels - Der Schlachthof in Weißenfels darf vorerst keine weiteren Schweine zur Schlachtung annehmen. Darüber hat der Burgenlandkreis am Freitagmittag informiert.

Um eine Freigabe vom zuständigen Veterinäramt zu erhalten, soll der Schlachtbetrieb zuvor alles tierische Gut unschädlich machen und die Weißenfelser Produktionsstätte anschließend desinfizieren. Der Schlachtbetrieb steht in Weißenfels seit Mittwochabend still. Auslöser war zunächst ein Verdachtsfall von Afrikanischer Schweinepest in einem Schweinemastbetrieb in Mecklenburg-Vorpommern. Dieser hatte sich im Nachgang bestätigt. 150 Tiere von eben jenem Betreiber sind auch in den Weißenfelser Schlachthof geliefert und dort bereits geschlachtet worden. Tönnies hatte die geschlachteten Tiere aus Mecklenburg-Vorpommern nach Bekanntwerden des Verdachtsfalls nach eigenen Angaben bereits separiert.

Laut Tönnies hat es bei dem gelieferten Schweinen im Rahmen der amtlichen Untersuchungen keine Auffälligkeiten gegeben. „Es ist kein Fleisch aus dem betroffenen Betrieb in Verkehr gebracht worden“, versichert Sprecher Fabian Reinkemeier. Bei Tönnies hat man nach Reinigung der betroffenen Bereiche offenbar darauf gehofft, dass der Schlachtbetrieb wieder kurzfristig anlaufen kann.

Wann in Weißenfels wieder geschlachtet werden kann, blieb bis zum Freitagnachmittag zunächst offen. Restriktionszonen um den Schlachthof hat der Kreis nicht angeordnet. Auch für landwirtschaftliche Betriebe im Kreis ergeben sich laut der Kreisverwaltung keine Einschränkungen.