2.100 Euro wegen fahrlässiger Brandstiftung 2.100 Euro wegen fahrlässiger Brandstiftung: Bratkartoffeln auf dem Herd vergessen

Weißenfels - 2.100 Euro - diese Geldstrafe sprach die Richterin am Amtsgericht Weißenfels gegen Zoltan C. aus, weil er fahrlässig einen Wohnungsbrand verursacht hat. Das sind bei dem Einkommen des angelernten Arbeiters 60 Tagessätze zu je 35 Euro
Dass dies der Tat und der Schuld des 25-jährigen Angeklagten angemessen ist, erfuhren die Achtklässler der Neustadtschule, die die Gerichtsverhandlung verfolgten. „Jetzt auch noch diese Strafe“, sagte Jeanette Rothe sichtlich beeindruckt. Sie hatte sich in den jungen Mann hineinversetzt, der aus ihrer Sicht doch „nur“ durch Unachtsamkeit und nicht bewusst ein Feuer ausgelöst hatte. Die Folgen hätten ihn selbst doch erschreckt. Und die Freundin wollte danach auch nichts mehr von ihm wissen.
Zoltan C. wollte am 11. Juli 2015 in der Weißenfelser Wohnung der Freundin zum Abendessen Bratkartoffeln machen. Dafür hatte er die Pfanne mit Öl auf den Elektroherd gestellt und den Schalter „offenbar auch eingestellt“, wie er einräumte. Plötzlich sei ihm aber eingefallen, dass er das Futter für den Hund beim Einkauf vergessen hatte. Also ging er noch mal zu Netto - das dauerte 15 bis 20 Minuten, vermutete der junge Mann. Als er zurückkam, stieg Rauch aus der Wohnung auf. Er kam gar nicht bis nach oben, da drängte ihn schon ein Feuerwehrmann aus dem Haus.
Öl entzündet
Das Öl hatte sich entzündet, die Flammen die Küche zerstört und viele Möbel unbrauchbar gemacht. Auf 20.000 Euro wurde der Schaden beziffert. „Es tut mir sehr leid, ich wollte das nicht“, erklärte der Angeklagte dem Gericht. Er habe es einfach vergessen. Wegen des glaubhaften Geständnisses und auch, weil der junge Mann bisher noch nicht straffällig geworden war, konnte das Urteil im unteren Bereich des Strafrahmens für fahrlässige Brandstiftung bleiben. Darin waren sich Staatsanwaltschaft und Richterin einig. Weil der Angeklagte aber hätte erkennen können und müssen, dass der Herd nicht unbeaufsichtigt bleiben darf und er die Verantwortung dafür trägt, dass es in einem Wohnhaus gebrannt hat und hoher Schaden entstand, durfte er einer Bestrafung nicht entgehen. In Fällen mit Personenschäden drohen bei fahrlässiger Brandstiftung sogar drei Jahre Freiheitsentzug.
„Es ist interessant, wie es am Gericht zugeht“, stellte Falk Frisch fest, nachdem drei Verhandlungen zuvor ausgefallen waren und er mit seiner Klasse einen ganz anderen Fall erlebt hatte als erwartet. Er nehme mit, dass man sich nicht ablenken lassen darf, wenn man in der Küche etwas auf den Herd gestellt habe. Schnell könne man ansonsten sich und anderen schaden. (mz)