Erneuerbare Energien Welche Wünsche die Niederröblinger in Bezug auf die Photovoltaikanlage haben
Auf dem Gelände der früheren Schachtanlage in Niederröblingen soll eine Photovoltaikanlage errichtet werden. Dazu hat der Ortschaftsrat konkrete Wünsche geäußert.
Niederröblingen/MZ. - Im Zusammenhang mit den Plänen eines Investors, auf dem Gelände der früheren Schachtanlage in Niederröblingen eine Photovoltaikanlage zu errichten, hat der Niederröblinger Ortschaftsrat Wünsche für die konkrete Umsetzung des Vorhabens geäußert.
Photovoltaikanlage in Niederröblingen soll Ost-West-Ausrichtung haben
Im Ort möchte man gern, dass die Photovoltaikpaneele nicht wie üblich in Süd- sondern in Ost-West-Linie ausgerichtet sind. Anderenfalls befürchtet man eine Blendwirkung in Richtung der Ortschaft. Aus dem gleichen Grund soll der Parkplatz der Schachtanlage frei von Paneelen bleiben, denn von dort würden Reflexionen von den Platten direkt in Richtung Dorf gehen.
Aus Sicht der Ortschaftsratsmitglieder hätte eine Ost-West-Ausrichtung für den Betreiber auch einen Vorteil: Er würde den erzeugten Strom morgens und am späteren Nachmittag einspeisen und nicht unter Mittag, wenn von den meisten Anlagen Strom kommt.
Jürgen Richter (CDU) äußerte Bedenken, ob man einem Investor so konkrete Vorschriften machen kann. Man könne sie aber im Gespräch mit dem Unternehmen benennen und dazu anregen, sie in Betracht zu ziehen, sagte Bürgermeister Daniel Kirchner (parteilos). Zumal die vorgeschlagene Variante für den Betreiber ja auch nicht unbedingt zum Nachteil sei.
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6,5 Hektar großer Solarpark geplant
Schon 2023 hatte der Stadtrat eine Ergänzungssatzung zur Ermöglichung von Baurecht für den 6,5 Hektar großen Solarpark beschlossen. Dass das Thema jetzt im Hauptausschuss wieder auf die Tagesordnung kam, hat planungsrechtliche Gründe.
Mit der Ergänzungssatzung kann nämlich für den PV-Park keine Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare Energieengesetz (EEG) beantragt werden. Deshalb haben die Baugenehmigungsbehörde beim Landkreis und das Allstedter Bauamt empfohlen, statt der Ergänzungssatzung einen Bebauungsplan der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren aufzustellen.
Die Kosten trägt der Antragsteller. Am Montag soll der Stadtrat über den B-Plan „Photovoltaik ehemalige Schachtanlage“ entscheiden.