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Zwei Orte wählen am 12. Januar Warum in Wolferstedt auch ohne Beschlussfähigkeit getagt wird

In Wolferstedt und Liedersdorf werden die Einwohner am 12. Januar erneut zum Wählen aufgerufen.

Von Grit Pommer 03.09.2024, 19:00
Symbolfoto - In Wolferstedt und Liedersdorf werden die Einwohner am 12. Januar erneut zum Wählen aufgerufen.
Symbolfoto - In Wolferstedt und Liedersdorf werden die Einwohner am 12. Januar erneut zum Wählen aufgerufen. (Foto: IMAGO/EHL Media)

Wolferstedt/Liedersdorf/MZ. - Der Termin für die Ergänzungswahlen in Liedersdorf und Wolferstedt steht fest: Am 12. Januar sind die Einwohner beider Orte dazu aufgerufen, erneut an die Wahlurne zu treten und weitere Mitglieder für den jeweiligen Ortschaftsrat zu wählen. Denn in den Gremien sind jeweils fünf Sitze zu vergeben, die aber in beiden Orten nicht komplett belegt sind.

Nur drei Bewerber in Wolferstedt

In Liedersdorf war neben Einzelbewerbern mit den Freien Bürgern Mitteldeutschland (FBM) auch eine Liste angetreten. Deshalb wurden die Sitze dort zunächst nach der Listenregel verteilt. Weil Steffen Ulbrich und Mario Wildner so viele Stimmen bekommen hatten, dass es bei jedem von ihnen für zwei Sitze gereicht hätte, blieben zwei Mandate zunächst unvergeben. Jetzt wird aber doch nachgewählt.

In Wolferstedt hatte es bei der Kommunalwahl im Juni nur drei Bewerber gegeben. Der frühere Ortsbürgermeister Gerald Schulze hat sein Mandat nach der konstituierenden Sitzung aber niedergelegt. Damit besteht Wolferstedts Ortschaftsrat aktuell nur aus zwei Mitgliedern: Ortsbürgermeister Andreas Voß und Nick Schunke, der für die AfD angetreten war.

Wolferstedts Rat kann damit gegenwärtig zwar tagen, aber keine Beschlüsse fassen. Sitzungen finden trotzdem statt, sagte Voß auf Anfrage der Mitteldeutschen Zeitung. Zum einen, um Informationen, die an ihn als Ortsbürgermeister herangetragen werden, an das zweite Ratsmitglied weiterzugeben. Zum anderen, um zu besprechen, wie man die Einwohner über die Dinge informiert.

Offizielle Ankündigung 120 vorher

Voß ist optimistisch, dass die drei offenen Mandate bei der Nachwahl besetzt werden können. „Es gibt mögliche Kandidaten im Ort, auch mit Erfahrung in der Kommunalpolitik, die bei der Kommunalwahl die Frist für die Anmeldung verpasst hatten“, berichtet der Ortsbürgermeister.

Der Wahltermin muss mindestens 120 Tage vorher offiziell angekündigt werden. Theoretisch würde man das mit dem September-Amtsblatt auch noch für einen Termin im Dezember schaffen. Auf einen Adventssonntag wollte man die Wahl aber nicht legen. Auch der 5. Januar blieb wegen des darauf folgenden Feiertags in Sachsen-Anhalt außen vor, erklärt Allstedts Wahlleiterin Evelyn Edler.

In Liedersdorf hatte es auch 2019 schon eine Ergänzungswahl gegeben. Auch damals waren zur Kommunalwal nur drei Kandidaten für den Ortschaftsrat angetreten. Um die beiden restliche Sitze bewarben sich dann vier Leute.