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Informationen über die Stadt Warum das Amtsblatt in Sangerhausen nicht mehr an alle Einwohner verteilt werden kann

Wer an seinem Briefkasten den Aufdruck „Bitte keine Werbung“ kleben hat, erhält künftig das Amtsblatt der Stadt Sangerhausen nicht mehr. Was es damit auf sich hat.

Von Frank Schedwill 04.09.2024, 19:00
Die aktuelle Ausgabe des Sangerhäuser Amtsblatts.
Die aktuelle Ausgabe des Sangerhäuser Amtsblatts. (Foto: Schedwill)

Sangerhausen/MZ. - Wer das Amtsblatt der Kreisstadt auch künftig in Papierform lesen will, sollte seinen Briefkasten überprüfen. Klebt dort ein Aufkleber „Bitte keine Werbung“, können die „Sangerhäuser Nachrichten“ in der Kernstadt und den 14 zugehörigen Ortsteilen nicht mehr in den Briefkasten gesteckt werden.

Das sagte jetzt Oberbürgermeister Torsten Schweiger (CDU). Der Verlag des Amtsblatts habe über eine Richtlinienänderung für sogenannte werbungsschaltende Zeitungen informiert. Die Stadtverwaltung will die Richtlinie zum 1. Oktober umsetzen, so dass die übernächste Auflage, die am 29. Oktober erscheint, dann nicht mehr in Briefkästen mit dem Aufdruck „Bitte keine Werbung“ zu finden sein wird.

Abholung des Amtsblattes im Neuen Rathaus möglich

Schweiger sagte: „Wir kommen der Mitteilungs- und Veröffentlichungspflicht mit dem Verteilerangebot weiterhin nach.“ Ein aufgeklebter Werbefrei-Wunsch sei nun aber gleichzeitig die aktive Entscheidung des jeweiligen Bürgers, über Bekanntmachungen der Stadt Sangerhausen nicht weiter informiert werden zu wollen.

Das Amtsblatt könne aber weiterhin sowohl im historischen als auch im Neuen Rathaus in Sangerhausen abgeholt werden. Dort sind Exemplare am Eingang ausgelegt. Der Oberbürgermeister fügte hinzu: „Außerdem bin ich der Meinung, dass damit ein weiteres Argument für den Erhalt der Schaukästen gegeben ist.“

Außerdem können Leser das Amtsblatt auf der Internetseite der Stadt einsehen und es dort ebenso herunterladen.

Amtblatt kostet Sangerhausen 26.000 Euro im Jahr

Das Amtsblatt erscheint in einer Auflage von etwa 16.100 Exemplaren alle vier Wochen. Die Stadt gibt dafür pro Jahr etwa 26.000 Euro aus.

Vor drei Jahren hatte der Stadtrat entschieden, dass das Blatt bei amtlichen Mitteilungen und Bekanntmachungen der Stadt, beispielsweise von Satzungen, weiter maßgebend ist. Die Stadtverwaltung hatte dagegen amtliche Mitteilungen oder Bekanntmachungen zuerst im Internet und dann zusätzlich im Amtsblatt veröffentlichen wollen, um schneller reagieren zu können.

Der Stadtrat stimmte damals aber mit großer Mehrheit für einen Antrag der Fraktion BOS, FDP, Bauernverband. Die begründete ihren Vorstoß damit, dass nicht jeder Bürger einen Internetzugang oder ein internetfähiges Endgerät besitzt. Deshalb könne man der Informationspflicht nur mit Hilfe des Amtsblatts genügen.