Warnung vor Telefonabzocke Warnung vor Telefonabzocke: Was tun, wenn die Elfenbeinküste klingelt?

Sangerhausen - Das Handy klingelt nur ganz kurz und auf dem Display erscheint eine ausländische Telefonnummer. Auch einer unserer Reporter wunderte sich, als bei ihm in dieser Woche gleich mehrfach eine unbekannte Rufnummer mit der Vorwahl +355 für Albanien aufblinkte. Andere Betroffene berichten davon, sie hätten die Ländervorwahlen von Burundi (+257), Tunesien (+216), den Seychellen (+248) oder der Elfenbeinküste (+225) auf dem Funktelefon gehabt.
Polizei warnt davor, auf unerwartete Anrufe aus dem Ausland zu reagieren
Die Polizei warnt davor, auf solche Anrufe zu reagieren und zurückzurufen, wenn man kein Telefonat aus diesen Ländern erwartet. Es handele sich hierbei mit hoher Wahrscheinlichkeit um Telefonbetrug. Anzeigen dazu lägen in Mansfeld-Südharz aber noch nicht vor, sagt Heiko Prull, der amtierende Leiter des Sangerhäuser Polizeirevierkommissariats.
Bei der Verbraucherzentrale heißt es: „Hinter den Anrufen stecken in der Regel Wählautomaten. Die angerufenen Nummern stammen von Adresshändlern oder werden nach dem Zufallsprinzip angewählt.“
Vermutlich wollten die Anrufer feststellen, ob die gewählten Nummern genutzt werden und die Angerufenen zu einem teuren Rückruf animieren. Gelingt es dagegen in der kurzen Zeit den Anruf anzunehmen, werde das Gespräch sofort beendet. Die Masche sei weit verbreitet.
Im benachtbarten Nordhausen häuften sich die Fälle sogenannter „Ping-Calls“
Die Polizei im benachbarten Nordhausen, wo es zuletzt verstärkt derartige Fälle gab, rät deshalb, die Nummer im Menü des Telefons zu sperren. Wer nach auf den sogenannten „Ping-Calls“ zurückrufe, müsse mit Kosten von mehreren Euro pro Minute rechnen, heißt es bei der Bundesnetzagentur. Verbraucher, die sich dort beschwert haben, gaben an, dass sie bei einem Rückruf häufig Bandansagen zu vermeintlichen Gewinnspielen, erotischen Inhalten oder einem angeblichen internationalen Zustelldienst hörten.
Wer dennoch zurückgerufen hat, kann auf der Internetseite der Bundesnetzagentur prüfen, ob die Behörde bereits verboten hat, für solche Anrufe Rechnungen zu stellen beziehungsweise die Gebühren über Inkassobüros einzureiben. In dem Fall muss man die angefallenen Kosten auf der Telefonrechnung dann nicht zahlen.
Die Bundesnetzagentur im Internet: www.bundesnetzagentur.de (mz)
