Verkehrsgewerbe in Eisleben Verkehrsgewerbe in Eisleben: Taxifahren kostet mehr

Eisleben/Hettstedt - Vor dem Hintergrund der Einführung des flächendeckenden Mindestlohnes von 8.50 Euro je Stunde wird Taxifahren im Landkreis Mansfeld-Südharz ab dem 1. Januar kommenden Jahres deutlich teurer (Siehe neue Taxitarife). Die Grundgebühr steigt von 2,50 auf 3,50 Euro. Das Kilometergeld verteuert sich je nach Entfernung zwischen 22 und 30 Prozent. Entsprechende Anträge von Taxiunternehmern hat die Kreisverwaltung zu Beginn des neuen Jahres genehmigt, bestätigte die Verwaltung. Zuletzt waren die Tarife vor rund zwei Jahren erhöht worden. Begründet wurde der Antrag mit der erheblichen Verteuerung von Kraftstoff, aber auch mit gestiegenen Kosten für die Reparatur und Wartung der Fahrzeuge und höheren Versicherungsprämien. Dadurch sei der Tarif nicht mehr kostendeckend gewesen, argumentierten die Unternehmen.
Für Jan Czekanowski, Unternehmer aus der Lutherstadt Eisleben, ist die Erhöhung eine logische Konsequenz aus der Einführung des Mindestlohns in der Branche. „Wir werden jedoch keinen entlassen“, sagt der Inhaber von Taxi Quick, der insgesamt 15 Beschäftigte hat. Und die bedienen neben dem Taxigeschäft vor allem noch den Schülerverkehr im Landkreis und fahren für die Krankenkassen. „Taxifahren ist kein Luxus“, sagt der Firmenchef und verweist darauf, dass man kostendeckend arbeiten müsse. Auch Wolfgang Strube, Chef des gleichnamigen Taxiunternehmens in der Kreisstadt Sangerhausen (neun Beschäftigte), sieht das nicht anders. „Die neuen Tarife garantieren meinen Mitarbeitern schließlich den Mindestlohn.“
Der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband erwartet aufgrund des Mindestlohns bereits eine Gesamtkostensteigerung für Taxiunternehmen von bis zu 25 Prozent. Der aktuelle Tarifvorschlag der Unternehmen des Landkreises Mansfeld-Südharz lehne sich am neuen Mitteldeutschen Taxentarif an, der ebenfalls ab Januar in Leipzig, Halle, dem Saalekreis und den Landkreisen Nordsachsen und Leipzig gelten soll. Nach den Vorschlägen der Taxiunternehmen werde unter anderem der Sonn-, Feiertags- und Nachttarif entfallen. Zudem soll ein Anfahrtsgeld berechnet werden, wenn die Einsteigestelle und das Beförderungsziel in einer anderen Gemeinde als dem Standort der Taxe (Betriebssitz) liegen, teilte der Kreis mit. (mz)