Unterlassene Hilfeleistung? Unterlassene Hilfeleistung?: Frau vom Hautarzt in Sangerhausen abgewiesen
Sangerhausen - Katja Albrecht ist sehr verärgert, als sie aus der Praxis des Sangerhäuser Hautarztes kommt. Sie überlegte sogar, ob sie Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung gegen den Dermatologen zu stellen: „Ich brauchte doch einfach nur ein Medikament. Und er hat es mir nicht verschrieben, mit der Begründung, dass er für mich sein Budget nicht ausgibt“, schilderte die Patientin. Sie leidet unter Schuppenflechte und wird schon viele Jahre therapiert. Ihr bisheriger Hautarzt, der seine Praxis geschlossen habe, hätte ihr die Spritze regelmäßig gegeben, sagt sie. Aber der habe ja nun seine Praxis geschlossen.
Nun habe sie sich in Sangerhausen in der Praxis von Ralph Spitzbarth einen Termin geben lassen und habe aber dort nicht wie erhofft und erbeten die Spritze erhalten so wie immer in der Nordhäuser Praxis. Unmöglich sei das, findet die Patientin und fragt, ob der Arzt sich da nicht einer Pflichtverletzung schuldig gemacht habe. Sie sei darauf angewiesen, dass ein Facharzt ihr das Medikament verabreiche, denn ihr Hausarzt könne das nicht übernehmen, habe dieser ihr erklärt.
Der Dermatologe Ralph Spitzbarth gibt zu, der Patientin tatsächlich diese Behandlung, die sie gefordert habe, verweigert zu haben. Jedoch sei das nicht grundlos geschehen. Bei der Spritze, die Albrecht haben wollte, handelte es sich um ein sogenanntes Biologika. Das sei ein biotechnologisch hergestelltes Medikament, das für die Behandlung von schweren Fällen dieser Hauterkrankung zugelassen ist. „Es steht ganz am Ende einer Therapie, ist sozusagen letztmögliche Hilfe für die wirklich schlimmen Fälle. Das sind vielleicht drei, vier Patienten in einer Praxis“, erklärte Spitzbarth.
Therapie ist nicht angemessen
Da er aber selbst keinerlei Unterlagen über die Patientin hat und nicht überzeugt davon war, dass diese teure Therapie bei ihr auch wirklich angezeigt sei, hätte er eigentlich ganz neu mit dem von den Kassen vorgeschriebenen Stufenprogramm beginnen müssen, so Spitzbarth. Das wollte die Patientin aber nicht. Sie habe ausschließlich darauf bestanden, die Spritze zu erhalten, die sie bei dem Arzt erhalten habe, bei dem sie zuvor in Behandlung war, der nun aber nicht mehr praktiziere. Und das habe er in diesem Fall eben nicht für notwendig erachtet. „Ich hätte das auch nicht glaubwürdig vor der Kasse begründen können, so ganz ohne Unterlagen und Untersuchungen“, erklärte der Arzt.
Alternative Behandlungsmethoden
Matthias Wätzel, er ist der Sprecher der Kassenärztlichen Vereinigung und praktiziert selbst als Hausarzt in Blankenheim, ist da ganz auf einer Wellenlänge mit dem Sangerhäuser Dermatologen. „Es gibt für verschiedene Erkrankungen oft sehr differente Behandlungsansätze. Als Weiterbehandler muss man daher von der Vorbehandlung auch überzeugt sein und in seinem Behandlungsportfolio integriert haben, um diese fortzuführen“, sagt Wätzel. Der auch erklärte, weshalb der Hausarzt die Therapie nicht so ohne weiteres fortsetzen könne. Wätzel: „Es gibt auch spezielle Krankheitsbilder, deren Diagnostik, Therapie und Überwachung ausschließlich in die Hand des Spezialisten gehören.“
Dass das Budget des Sangerhäuser Hautarztes mehr strapaziert werde als bisher, habe seine Ursache auch darin, dass so wie Albrecht viele Patienten einen neuen Hautarzt suchen, denn in Nordhausen schloss ein Arzt seine Praxis. „Im Gegensatz zu anderen Praxen in der Region, nehme ich aber noch Patienten an, die auf der Suche nach einem Arzt sind, der sie weiterbehandelt.“ Doch vergrößere sich nicht automatisch das Budget seiner Praxis, wenn eine andere schließe. Laut aktueller Bedarfsplanung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt sind übrigens in Mansfeld-Südharz 1,5 Hautarztstellen unbesetzt.
(mz)