1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Sangerhausen
  6. >
  7. Brutaler Überfall am Neujahrsmorgen 2016: Schlägerei am Neujahrsmorgen 2016 in Sangerhausen: Milde Strafen für Schläger

Brutaler Überfall am Neujahrsmorgen 2016 Schlägerei am Neujahrsmorgen 2016 in Sangerhausen: Milde Strafen für Schläger

Von Joel Stubert 18.09.2018, 17:15
Zwei der Angeklagten, Stev H. (rechts) und Florian J. (Zweiter von links) vor der Gerichtsverhandlung am Dienstag.
Zwei der Angeklagten, Stev H. (rechts) und Florian J. (Zweiter von links) vor der Gerichtsverhandlung am Dienstag. Winterfeld

Sangerhausen - Vorher herrschte noch relativ gelöste Stimmung bei den Angeklagten, man unterhielt sich, lachte. Doch wenig später, nachdem die Vorsitzende Richterin Angela Fürniss-Sauer das Urteil verlesen hatte, wurden daraus betretene Mienen.

Stev H. (31 Jahre), Toni B. (31) und Florian J. (32) sind für einen brutalen Überfall am Neujahrsmorgen 2016 in Sangerhausen zu jeweils anderthalb Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Hinzu kommen insgesamt 3.000 Euro Schmerzensgeld. Der Angeklagte Thomas S. wurde - wie von der Staatsanwaltschaft gefordert - freigesprochen. Damit sind die Verurteilten dennoch mit milden Strafen davongekommen.

Opfer erlitten massive Schläge auf den Kopf

Die drei haben nach Ansicht des Gerichts Gäste einer Silvesterfeier überfallen, die gegen 1.30 Uhr vor dem Haus Kylische Straße 16 rauchten. Die beiden Männer hätten unter anderem massive Schläge auf den Kopf erlitten, stellte das Gericht fest. Die Opfer konnten sich in den Flur des Hauses retten. Dort seien sie weiter malträtiert worden. Einem der Geschlagenen sei es dann gelungen, in die Wohnung im ersten Stock zu flüchten. Die drei Angreifer hätten ihn verfolgt, Sturm geklingelt und dann sofort den Wohnungsinhaber niedergeschlagen, als dieser die Tür öffnete.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die drei Täter zielgerichtet vorgegangen sind - und damit eine gemeinschaftliche Körperverletzung vorliegt. „Wer zusammen in eine Wohnung eindringt, in die er nicht hingehört, der geht aggressiv vor“, sagte Fürniss-Sauer. Damit sei eine Verurteilung wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung gerechtfertigt.

Die drei Opfer hatten Platzwunden, Schädel-Hirn-Traumata sowie Trümmerbrüche zweier Finger erlitten und mussten in Krankenhäusern behandelt werden. Ob bei der Tat ein Schlagwerkzeug zum Einsatz kam oder nicht, sei nicht endgültig zu klären, sagte die Vorsitzende Richterin Fürniss-Sauer. „Aber am Ende ist das auch nicht entscheidend.“

Einzig Stev H. hatte zugegeben, Gewalt angewendet zu haben, entschuldigte sich in seinem Schlusswort für einen Schlag. Dass alle drei Angeklagten vom Gericht gleich behandelt wurden und H. nicht härter als die anderen bestraft wurde, begründete Fürniss-Sauer damit, dass es „letztlich keine Rolle spielt, wer geschlagen hat“.

Überfall am Neujahrsmorgen 2016 in Sangerhausen: Lebensgefährliche Handlung sah das Gericht als nicht erwiesen an

Jeder der Beteiligten müsse sich zurechnen lassen, was die anderen getan haben. Zudem wirke H. nicht wie der Anführer dieser Gruppe. Man habe eher das Gefühl gehabt, die anderen Angeklagten hätten ihm noch etwas mehr unterschieben wollen. Eine lebensgefährliche Handlung unterdessen sah das Gericht nicht als erwiesen an.

Aufgrund der Tatsache, dass die Verurteilten bisher gar nicht oder längere Zeit nicht vorbestraft sind, setzte man die Freiheitsstrafe zur Bewährung aus und schöpfte auch nicht die von der Staatsanwaltschaft geforderten Freiheitsstrafen von einem Jahr und neun Monate aus. Die beiden arbeitstätigen Stev H. und Florian J. müssen zudem 960 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung (CJD beziehungsweise Kinderschutzbund Mansfeld-Südharz) spenden. Toni B. muss 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Die Verteidigung hatte für Toni B., Florian J. und Thomas S. Freispruch gefordert und bei Stev H. auf eine Geldstrafe in Höhe von 900 Euro plädiert. (mz)