Freispruch im Aldi-Prozess Sangerhausen: Freispruch im Aldi-Prozess

Sangerhausen - Axel R. (Name geändert) atmet beim Verlassen des Verhandlungssaals 222 hörbar durch, greift seiner Mutter unter den Arm und hilft ihr über die ausgetretenen steinernen Stufen der Wendeltreppe in den Innenhof des Amtsgerichts in Sangerhausen. Dort dankt der ehemalige Filialleiter eines Roßlaer Discountmarktes seinem Anwalt Axel Kurtze.
Schließlich ist der 31-Jährige gerade im so genannten Aldi-Prozess vom Vorwurf freigesprochen worden, den Raubüberfall vor zwei Jahren auf die Filiale im Südharz nur erfunden zu haben. Rund 2.500 Euro waren seinerzeit verschwunden.
Strafrichter Sven-Olaf Zärtner betont in seiner Urteilsbegründung, dass es keinerlei Beweise geschweige denn „sichere Indizien“ für eine Tat des Angeklagten gebe. „Auch seine wirtschaftlichen Verhältnisse deuten nicht daraufhin, dass er sich am Geld des Aldi-Konzerns bereichert hätte“, sagt Zärtner.
Darüber hinaus lässt der Richter die vier Verhandlungstage am Amtsgericht noch einmal Revue passieren. Dabei hatten mehrere Polizeibeamte übereinstimmend ausgesagt, dass sie bei ihren ersten Ermittlungen vor Ort nicht das Gefühl hatten, dass der Raubüberfall an diesem Samstagabend vor zwei Jahren nur vorgetäuscht worden sei.
So sei er am Abend des 19. August 2017 nicht nur kreidebleich gewesen, sondern habe auch wie ein Opfer gewirkt, hieß es. Gleichwohl stellte sich die Spurenlage im Büro des Filialleiters, wo sich der Tresor mit den Einnahmen befindet, als äußerst dürftig dar.
So seien im Raum und an den Geldkassetten kaum Finger- und Fußabdrücke oder DNA-Spuren gefunden worden. Und das, obwohl sich der Angeklagte zusammen mit den beiden Tätern, die keine Handschuhe getragen haben sollen, dort aufgehalten hatte. Das ließ die Ermittler dann später an der Version eines Raubüberfalls zweifeln.
Richter Zärtner verwies zudem noch einmal darauf, dass es keinerlei Zeugen gegeben hatte. Nur der Filialleiter wisse, was sich an diesem Abend zugetragen habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (mz)