Modellprojekt in Stolberg gestoppt Notbremse: Was das für Schulen, Kitas und den Friseurbesuch in MSH bedeutet
Corona-Pandemie: Das geänderte Infektionsschutzgesetz wirkt sich auf das öffentliche Leben gravierend aus. Was es zum Beispiel für Schulen, Kitas und den Hotelversuch heißt.

Sangerhausen/Eisleben/Hettstedt
Vor einer Woche geöffnet und schon wieder geschlossen - aufgrund des neuen Infektionsschutzgesetzes hat das Modellprojekt „Sicheres touristisches Reisen“ der Ritter von Kempski Privathotels in Stolberg ein abruptes Ende gefunden, zumindest vorerst. Die Sieben-Tage-Inzidenz von 209 lässt nichts anderes zu. Dennoch sei es „ein voller Erfolg auf allen Ebenen und richtungsweisend“ gewesen, sagt Clemens Ritter von Kempski. Er plädiert nachdrücklich für weitere Versuche, um „wissenschaftlich begleitet Erkenntnisse zum Umgang mit der Covid-19-Pandemie und zu Strategien nach dem harten Lockdown zu gewinnen“. Das Modellprojekt zu unterbrechen verzögere den Gewinn neuer Erkenntnisse im Umgang mit dem Virus. Statt pauschaler Vorgaben anhand eines regionalen Inzidenzwertes brauche man „differenziertere Entscheidungen auf Bundes- und Landesebene“, so Kempski.
Dass die Bundesregierung Modellprojekte zugelassen habe, um sie vier Wochen später wieder abzuschaffen, kritisiere er scharf. Seine 120 Mitarbeiter gingen nun wieder in Kurzarbeit, so Kempski. Für sie sei es „ein Traum“ gewesen, wieder arbeiten zu können. Die Gäste hätten sich umsichtig verhalten. Dank des Konzepts habe man in kurzer Zeit drei Infektionsfälle aufgedeckt und weitere verhindert: „Wir können beweisen, dass sicheres Reisen in Deutschland möglich ist.“ Er hoffe, den Modellversuch fortsetzen zu können, sobald die Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 sinkt. Am Freitag veröffentlichte der Landkreis nun, welche Einschränkungen in der Region ab Samstag gelten. Ein Überblick.
Schulen und Kitas
Da die Sieben-Tage-Inzidenz seit dem 9. April im Landkreis deutlich über 165 liegt, werden Schulen und Kitas ab Montag, 26. April geschlossen. An den Schulen gibt es keinen Präsenzunterricht mehr; nur die 4. Klassen der Grundschulen, Abschlussklassen der weiterführenden Schulen - 9. und 10. Klasse Sekundarschule sowie 11. und 12. Klasse Gymnasium - und jeweiligen Abschlussklassen der Berufsbildenden Schulen werden weiter in der Schule unterrichtet. „Zudem hat der Landkreis entschieden, dass die Förderschulen weiterhin geöffnet bleiben“, heißt es in einer Pressemitteilung des Kreises. Eine Notbetreuung wird eingerichtet. „Bis zum 30. April können alle Eltern, die keine anderweitigen Betreuungsmöglichkeiten haben, die Notbetreuung an Schule und in der Kita in Anspruch nehmen“, heißt es weiter. Ein gesonderter Nachweis ist vorerst nicht notwendig. Nächste Woche sollen Kriterien festgelegt werden, die ab der 18. Kalenderwoche gelten. Der Schülerverkehr fährt. Die Stadt Sangerhausen betont in einer Erklärung, dass ein Anspruch auf eine Notbetreuung insbesondere bei Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, von alleinerziehend Berufstätigen und von Eltern besteht, bei denen mindestens ein Elternteil im Bereich der kritischen Infrastruktur arbeitet.
Einzelhandel
Ladengeschäfte und Märkte dürfen ab Samstag, 24. April, im Landkreis nicht mehr öffnen. Ausnahmen sind unter anderem der Lebensmittelhandel, Drogerien, Gartenmärkte und Futtermittelmärkte. Baumärkte hingegen müssen ebenfalls schließen, darin befindliche Gartencenter dürfen öffnen. Anders als bisher ist nur noch das Abholen von Waren nach Bestellung, das sogenannte Click & Collect, zulässig. Friseure und Fußpflege bleiben geöffnet, die Kunden müssen jedoch einen negativen Coronavirus-Test vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
Ausgangssperre
Die Ausgangssperre greift ab diesem Samstag. Demnach darf man sich von 22 bis 5 Uhr nicht mehr außerhalb seiner Wohnung oder seines Grundstückes bewegen. Die Ausgangssperre gilt nicht, wenn beispielsweise Gefahr für Leib und Leben besteht, man aus beruflichen Gründen unterwegs sein muss oder Tiere zu versorgen sind. In der Zeit von 22 bis 24 Uhr ist es zudem erlaubt, alleine Sport zu treiben - allerdings nicht auf Sportanlagen.
Gaststätten, Freizeiteinrichtungen und Sport
Die Gaststätten bleiben geschlossen. Nur das Abholen und Liefern von Speisen und Getränken ist gestattet. Während der Ausgangssperre darf man sich weder Pizza noch Döner im Laden abholen, eine Lieferung des Essens ist in der Zeit aber nach wie vor möglich. Freizeiteinrichtungen wie Theater, Konzerthäuser, Museen, Kinos, Diskotheken oder Spielhallen bleiben geschlossen. Zoologische und botanische Gärten dürfen ihre Außenanlagen mit entsprechenden Hygienekonzepten öffnen. Besucher müssen hier allerdings ein maximal 24 Stunden altes, negatives Coronavirus-Testergebnis vorlegen.Sport ist nur kontaktlos allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes gestattet. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen in Gruppen von maximal fünf Sport machen.
Private Zusammenkünfte
Ab Samstag dürfen sich Angehörige eines Hausstandes nur noch mit einer weiteren Person eines anderen Haushalts im öffentlichen und im privaten Raum treffen. Es werden alle Kinder ab drei Jahren mit eingerechnet. (mz/Joel Stubert und Helga Koch)