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Nistplatz in Gartenlaube Nistplatz in Gartenlaube: Rotschwänzchen brüten auf dem Schrank

Von Beate Thomashausen 15.05.2016, 14:00
Nur mit Hilfe eines Spiegels kann Hella Vocke sehen, was im Nest auf dem Spiegelschrank vor sich geht. Natürlich berührt die Vogelfreundin die empfindlichen Eier nicht. Aber sie ist schon sehr gespannt, wann „ihre“ Rotschwänzchen schlüpfen.
Nur mit Hilfe eines Spiegels kann Hella Vocke sehen, was im Nest auf dem Spiegelschrank vor sich geht. Natürlich berührt die Vogelfreundin die empfindlichen Eier nicht. Aber sie ist schon sehr gespannt, wann „ihre“ Rotschwänzchen schlüpfen. Schumann

Holdenstedt - Wo kommt denn nur das ganze Moos her? Hella Vocke wunderte sich in der vergangenen Zeit immer wieder, dass auf dem Fußboden in ihrer Gartenlaube ständig Moos herumlag. Aber irgendwann stieß sie auf die Ursache. Ein Vogelpaar hatte auf dem Spiegelschrank im Gartenhaus ein Nest gebaut. „Und was für eins“, sagt die Holdenstedterin ganz erstaunt. „Es ist ein richtiger Prunkbau geworden, finde ich. Da müssen die kleinen Vögel viele, viele Male geflogen sein, um all das Material herbeizuschleppen.“

Und zwar untererschwerten Bedingungen. Die Vögelchen konnten nämlich nur durch das angekippte Fenster ins Gartenhaus gelangen. Mittlerweile weiß Hella Vocke auch, welcher Gattung ihre gefiederten Gäste zuzurechnen sind, denn einer der Vögel flog ihr mittlerweile beinahe mal in die Arme, als sie - natürlich durch die Tür - ins Gartenhaus kam: Es ist ein Rotschwänzchen.

Schutz für brütende Vögel

Übrigens: Nicht nur bei der Holdenstedter Vogelfreundin genießen brütende Vögel derzeit besonderen Schutz. „Nach dem Bundesnaturschutzgesetz dürfen in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September Hecke, Gebüsche, lebende Zäune und andere Gehölze nicht abgeschnitten werden“, weiß Kreispressesprecher Uwe Gajowski.

Zu Pfingsten läuft zum zwölften Mal die bundesweite Mitmachaktion Stunde der Gartenvögel. Jedes Jahr am zweiten Maiwochenende sind Naturfreunde aufgerufen, die Zahl der Vögel zu notieren und dem Naturschutzbund zu melden. Mitmachen kann jeder in jedem Garten, auf dem Balkon oder auch im Park. Gezählt werden sollen alle Vögel, die man beim Blick in den Garten oder den örtlichen Park entdecken können. Im Laufe einer Stunde sollen von jeder Vogelart die höchste Zahl der dort zeitgleich beobachteten Vögel notiert werden.

Informationen und das Onlineformular gibt es auf der Internetseite www.nabu.de

Auch ein Radikalschnitt sei rigoros verboten, denn jetzt brüten unter den schützenden Blätterdächern von Bäumen und Sträuchern zahlreiche Vogelarten. Natürlich sei es nicht verboten, die Hecke wieder in Form zu bringen, wenn zu viel Grün hinzugewachsen sei. Allerdings müsse man bei der Hecken- und Baumpflege auf Vogelnester achten und besonders vorsichtig zu Werke gehen. Auch im Erwerbsgartenbau gelten ein paar andere Regeln.

Ausnahmen vom Schneideverbot

Ausnahmen von diesem Schneideverbot kann es von behördlicher Seite dann geben, wenn nur geringfügiger Bewuchs beseitigt werden müsse, um Baumaßnahmen verwirklichen zu können. Eine Ausnahme von der Regel sei auch dann möglich, wenn die Verkehrssicherheit gewährleistet werden müsse, so Gajowski.

Vogelfreundin Vocke aus Holdenstedt indes ist froher Erwartung: „Ich bin ja schon so gespannt, wann denn endlich die kleinen Rotschwänzchen schlüpfen werden. Ich freue mich schon auf den Tag, an dem die kleinen Schnäbelchen aus dem Nest schauen. Ich hoffe natürlich, dass auch aus jedem der fünf Eier ein kleines Vögelchen schlüpfen wird.“ (mz)

Rotschwänzchen-Nest auf dem Spiegelschrank
Rotschwänzchen-Nest auf dem Spiegelschrank
Schumann