Neuer EU-Führerschein Neuer EU-Führerschein: Umtausch nur in Sangerhausen möglich

Sangerhausen - Harald Walluszik schüttelt angesichts der jüngsten Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises zum Zwangsumtausch alter Führerscheine verständnislos den Kopf. Dabei steht für den Rentner außer Frage, dass Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis zum 19. Januar 2033 in fälschungssichere Dokumente umgetauscht werden müssen.
„Das ist gut und richtig“, sagt der Senior aus Wansleben am See. Denn der Grund für den von der EU angeordneten Umtausch ist der Wunsch nach einem einheitlichen, sicheren Führerscheindokument ab 2033 und einer Erfassung aller Führerscheine in einer Datenbank. So soll Missbrauch verhindert werden.
Umtausch der Führerscheine nur in Sangerhausen möglich
Auf Unverständnis stößt bei Walluszik indes, dass Betroffene für ein neues Dokument eigens nach Sangerhausen müssen. „Warum kann ich den Umtausch nicht in der Meldebehörde meiner Gemeinde beantragen? Dort lege ich meinen aktuellen Führerschein und Personalausweis vor, übergebe mein Passbild, unterschreibe elektronisch.
Wenn ich will, bezahle ich 28,85 Euro und bekomme dafür das neue Dokument zugeschickt. Wo ist das Problem?“, fragt der 63-Jährige. Schließlich könnten im 21. Jahrhundert Daten elektronisch erfasst, übertragen und sogar mit dem zentralen Führerscheinregister des Kraftfahrt-Bundesamtes abgestimmt werden.
Doch dem Landkreis Mansfeld-Südharz sind dabei (noch) die Hände gebunden. Denn an einer Online-Lösung und der Anbindung an das Kraftfahrtbundesamt werde derzeit noch gearbeitet, sagt Landkreissprecherin Michaela Heilek. Auch mit einer Alternative sieht es schlecht aus. Die Fahrerlaubnisbehörde setze nur das um, was das Bundesgesetz vorschreibe. „Eine Übertragung dieser Aufgabe auf die Einwohnermeldeämter ist nicht zulässig“, sagt Heilek.
Führerscheinstelle oder Bürgerbüro: Umtausch wird vom Kreis geregelt
Dass es dennoch bürgerfreundlicher gehen kann, zeigen die Beispiele aus dem thüringischen Kyffhäuserkreis und der Stadt Halle. In der Saalestadt kann man den „Lappen“ nicht nur in der Führerscheinstelle umzutauschen. Auch im Bürgerbüro kann der Umtausch beantragt werden.
Der kostenpflichtige Umtausch der Führerscheine (24 Euro) erfolgt im Straßenverkehrsamt in Sangerhausen. Nach Angaben des Landkreises muss er persönlich beantragt werden. Mitzubringen sind ein biometrisches Passbild, der Personalausweis und der Führerschein im Original.
Sofern aus DDR-Zeiten noch vorhanden, sollten Inhaber einer DDR-Fahrerlaubnis, ausgestellt vor dem 1. Juni 1982, die Bestätigung der Ersterteilung (graue Karte im A6 Format, sogenannter VK-30), mitbringen.
Wer die DDR-Fahrerlaubnis außerhalb des Landkreises Mansfeld-Südharz erworben hat, sollte eine Karteikartenabschrift seiner Fahrerlaubnisdaten mitbringen. Diese Abschrift erstellt die Behörde, die den Führerschein ausgestellt hat. Auf Wunsch kann man sich den neuen Führerschein für derzeit 4,85 Euro nach Hause schicken lassen.
In Ausnahmefällen sogar durch einen Bevollmächtigten des Antragstellers, schreibt die Behörde auf ihrer Homepage. Im Kyffhäuserkreis ist das ebenfalls am Amtssitz in Sondershausen und im Bürgerbüro in Artern möglich. Ein solche Lösung sucht man in Mansfeld-Südharz vergeblich. Denn im Zuge der Kreisgebietsreform 2007 wurden zwar Ämter in Sangerhausen und Lutherstadt Eisleben angesiedelt, ein Bürgerbüro fehlt aber.
Bis 2028 sollen die Führerscheine Stück für Stück umgetauscht werden, um den Ansturm auf die Behörden zu entzerren. Denn danach laufen auch schon wieder die ersten Führerscheine ab, die nach 2013 ausgestellt wurden.
Nur Führerscheinbesitzer, die vor 1953 geboren wurden, sind von der Umtauschpflicht ausgenommen. Der Verkehrsausschuss im Bundesrat begründet das so: „Damit soll ihnen erspart werden, ihren Führerschein umtauschen zu müssen, obwohl altersbedingt nicht sicher ist, ob sie nach dem Stichtag 19. Januar 2033 von ihrer Fahrerlaubnis Gebrauch machen.“ (mz)