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Kommunalwahl in Mansfeld-Südharz Nach Wahlwerbung im Südharzer Amtsblatt: AfD-Politiker reicht Klage ein

Im Amtsblatt von Südharz war unmittelbar vor der Wahl ein Wahlkampfflyer des Bewerbers Dr. Kempski beigelegt. Dagegen legte AfD-Politiker Jens Lange Einspruch ein. Nachdem sein Einspruch jedoch abgelehnt wurde, hat er Klage beim Verwaltungsgericht eingelegt.

Von Joel Stubert 22.08.2024, 13:00
Die Gemeinderatswahl in Südharz hat ein juristisches Nachspiel.
Die Gemeinderatswahl in Südharz hat ein juristisches Nachspiel. (Foto: Maik Schumann)

Südharz/MZ. - Die Gemeinderatswahl in Südharz hat ein juristisches Nachspiel. AfD-Politiker Jens Lange hat am Dienstag beim Verwaltungsgericht Halle Klage gegen die Ablehnung seines Wahleinspruchs eingereicht. Grund dafür ist der Wahlflyer, den Einzelbewerber Clemens Ritter von Kempski eine Woche vor der Wahl dem Amtsblatt hatte beilegen lassen. Lange sieht darin eine Verletzung des Prinzips der Gleichheit der Wahl, da anderen Bewerbern diese Möglichkeit nicht offeriert wurde.