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Nach Schießübungen mit Kalaschnikow Nach Schießübungen mit Kalaschnikow: Verurteilte müssen mit Waffenbesitzverbot rechnen

Von Frank Schedwill 30.01.2018, 15:39

Sangerhausen - Die beiden Sangerhäuser, die wegen Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt worden sind, müssen nun auch mit einem sogenannten Waffenbesitzverbot rechnen. Die Waffenbehörde des Landkreises hat an sie jetzt Anhörungsbögen verschickt.

„Mit einem Waffenverbot kann die Behörde sowohl den Erwerb und den Besitz von erlaubnisfreien Waffen beispielsweise Schreckschusswaffen als auch den Besitz erlaubnispflichtiger Waffen untersagen“, teilte Kreissprecher Uwe Gajowski schriftlich mit. Werde ein solches Verbot auch für erlaubnispflichtige Waffen ausgesprochen, umfasse dies auch das Schießen auf genehmigten Schießständen.

Die Männer hatten vor zwei Wochen vom Schöffengericht der Kreisstadt Geld- und Bewährungsstrafen erhalten, weil sie am 3. Oktober 2016 zum Teil stark alkoholisiert bei Pfeiffersheim unter freiem Himmel Schießübungen mit einer Kalaschnikow AK-47 durchgeführt hatten. Die Urteile sind bereits rechtskräftig.

Der 45-jährige Schütze erhielt ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung und eine Führerscheinsperre. Sein Komplize (35) kam mit einer Geldstrafe von 7.200 Euro davon. Die Waffe und 435 Schuss Munition zog die Polizei ein.

Der 35-Jährige ist auch Mitglied der Sangerhäuser Schützenkompanie. Deren Vorsitzender Michael Friedrich kündigte Konsequenzen an. Die Tat stelle einen Verstoß gegen die Vereinssatzung dar. „Wir werden handeln“, sagte er. Er wolle aber dem Votum der Mitgliederversammlung nicht vorgreifen. Diese tagt am 11. Februar. Laut Vereinssatzung können Mitglieder aus der Kompanie ausgeschlossen werden, wenn sie gegen Vorschriften des Waffenrechtes verstoßen haben . (mz)