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Variabler Zinssatz Musterfeststellungsklage - Warum die Sparkassen-Kunden aus Mansfeld-Südharz noch Geduld brauchen

Die Verbraucherzentrale hatte geklagt, weil die Sparkassen seiner Auffassung nach Prämiensparverträge, deren variablem Zins kein offizieller Vergleichszins zugrunde lag, zu gering verzinst hatten.

Von Grit Pommer 27.11.2023, 10:00
Symbolfoto - 192 Kunden der Sparkasse aus Mansfeld-Südharz hatten sich der Klage angeschlossen.
Symbolfoto - 192 Kunden der Sparkasse aus Mansfeld-Südharz hatten sich der Klage angeschlossen. (Foto: Hendrik Schmidt/dpa)

Sangerhausen/MZ. - Kunden, die sich an der Musterfeststellungsklage zur Verzinsung von Prämiensparverträgen gegen die Sparkasse Mansfeld-Südharz beteiligt haben, müssen weiter auf eine Einigung warten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), der die Klage eingereicht hatte, will das am 11. Oktober vom Oberlandesgericht Naumburg gesprochene Urteil vom Bundesgerichtshof überprüfen lassen.