Movie Star Central-Theater am Kornmarkt Movie Star Central-Theater am Kornmarkt: Umstrittene Kontrollen in Sangerhäuser Kino
Sangerhausen - Ihr letzter Kinobesuch in Sangerhausen wird Christel und Claus Bernhardt wohl noch lange in Erinnerung bleiben. Das lag aber nicht an dem Film, auf den sich das Ehepaar aus einem Ortsteil der Kreisstadt lange gefreut hatte.
In der Hausordnung des Kinos heißt es: „Wir investieren Ideen, Arbeit und Geld, um unseren Gästen ein möglichst breites und qualitativ hochwertiges Angebot an Getränken, Snacks, Süßwaren etc anzubieten. Wie jeder andere Gastronomiebetrieb lehnen wir es daher ab, dass Gäste in unseren Räumen mitgebrachte Getränke, Snacks, Süßwaren und ähnliches verzehren. Gäste, die dieses Regelung nicht akzeptieren, müssen damit rechnen, dass wir von unserem Hausrecht Gebrauch machen und ihnen den Zutritt zu unseren Räumen verwehren.“
Bitte öffnen Sie ihre Tasche
Denn im Vorfeld der Vorführung im Movie Star Central-Theater am Kornmarkt passierte etwas, das beide stark irritierte: „Gleich im Eingangsbereich hieß es, bitte öffnen Sie ihre Tasche. Mitgebrachte Getränke jeglicher Art müssen abgegeben werden“, beschreibt Christel Bernhardt das Geschehen. Die männlichen Besucher der Vorstellung seien dann einer Leibesvisitation unterzogen worden. Sie könnten ja eine Flasche unter der Jacke haben. „Man hätte die Polizei holen müssen, denn meines Erachtens ist dies eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte“, sagt Christel Bernhardt.
Kino-Leiterin Diana Ehrhardt weist die Vorwürfe zurück: „Leibesvisitationen hat es nicht gegeben.“ Sie räumt aber ein, dass das Kino vor einigen Wochen sogar einen Sicherheitsdienst engagiert hatte, um Taschen der Besucher zu kontrollieren. In den vergangenen Monaten sei es nämlich verstärkt vorgekommen, dass Besucher Essen und Trinken dabei hatten. „Wir konnten dann am Ende der Vorstellungen die leeren Essensverpackungen, Bier-, Schnaps- und Weinflaschen in den Sälen wegräumen“, sagt Ehrhardt.
Essen und Trinken dürfen nicht mitgebracht werden
„Das Kino ist ein Gastronomiebetrieb, und auch in unserer Hausordnung steht, dass Essen und Trinken nicht mitgebracht werden dürfen.“ Dazu komme, dass das Kino an einer Eintrittskarte kaum etwas verdiene. „Wir leben auch von den Einnahmen aus dem Verkauf von Snacks und Getränken.“ Sie könne aber Besucher verstehen, die nichts mit hatten, und sich durch die Kontrollen gestört fühlten. Beschwerden im Kino selbst habe es aber nicht gegeben. Die Kinochefin führt weiter an, dass bei Konzerten und vielen anderen Großveranstaltungen genauso verfahren werde. In Kinos größerer Städte seien Taschenkontrollen ebenfalls seit Jahren Realität.
Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt ist skeptisch
Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt ist jedoch skeptisch, ob solch ein Verfahren gesetzlich gedeckt ist. „Sollte ich persönlich bei einem Kinobesuch aufgefordert werden, mich einer Taschenkontrolle zu unterziehen, würde ich diese Kontrolle nicht gestatten. Mein Persönlichkeitsrecht, ein Grundrecht, ist mir wichtiger als ein eventuell gescheiterter Kinobesuch aufgrund eines Hausverbots, das wegen meiner Weigerung ausgesprochen wird“, sagt Ute Bernhardt.
Die Juristin arbeitet als Beraterin bei der Verbraucherzentrale in Halle und Sangerhausen. „Zumal ich im Falle eines solchen Hausverbots mit guten Chancen auf Schadensersatz für das bereits gekaufte, aber nicht genutzte Ticket klagen könnte.“ In vergleichbaren Urteilen zu generellen Taschenkontrollen im Handel und im Hotelgewerbe würde das Persönlichkeitsrecht des Kunden höher bewertet als das jeweilige Unternehmensinteresse.
Die betroffene Familie aus der Kreisstadt will sich nicht vor Gericht streiten. „Vom Kinobesuch in Sangerhausen haben wir aber erst mal genug“, sagt Christel Bernhardt. (mz)