Mansfeld-Südharz Mansfeld-Südharz: Geschäftsführer des Abwasserzweckverbandes beurlaubt

Sangerhausen/MZ - Die Nachricht lässt Spekulationen ins Kraut schießen: Adelbert Stickel, Geschäftsführer des Abwasserzweckverbandes (AZV) Südharz und Beamter auf Zeit, ist zum 1. Januar in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden - zeitgleich mit der Eingliederung des AZV in den Trinkwasserzweckverband (TZV) Südharz. Der Allstedter war seit April 2007, nach der Zerschlagung der Wasserwerke Südharz, als Chef des AZV tätig. Seine siebenjährige Amtszeit endet am 31. März. Den 58-Jährigen einstweilen nach Hause zu schicken, ist offensichtlich kurzfristig entschieden worden.
Hintergrund dürfte die erwähnte Eingliederung des AZV in den TZV sein. Dadurch gibt es seit 1. Januar eine neue Personalstruktur und einen neuen Stellenplan. Den hat der TZV am 18. Dezember als Teil des Wirtschaftsplanes beschlossen. Künftig soll ein hauptamtlicher Geschäftsführer die Geschicke des TZV in die Hand nehmen, und bis dahin steht der ehrenamtliche Geschäftsführer Ernst Hofmann weiter an der Spitze des Verbandes.
Eigentlich sollte der AZV schon ein Jahr eher in den TZV eingegliedert werden. Doch das verzögerte sich. Später als geplant wurden der Eingliederungs- und der Personalüberleitungsvertrag abgenickt, für die neue Satzung gab es erst im Herbst von den Verbänden und Aufsichtsbehörden grünes Licht. Der gemeinsame Wirtschaftsplan sollte im Sommer unter Dach und Fach sein, lag aber erst im Dezember vor.
Wie Sprecherin Michaela Heilek vom Landratsamt Mansfeld-Südharz bestätigt, sei Stickels Versetzung in den „einstweiligen Ruhestand“ laut Beamtenrecht durchaus üblich. Die Kommunalaufsicht des Landkreises sei im Dezember darüber unterrichtet worden und habe der Verfahrensweise zugestimmt. „Insbesondere auch deshalb, weil die Neuwahl des Verbandsgeschäftsführers in diesem Frühjahr unmittelbar ansteht und die Voraussetzungen der vorgenannten Vorschriften vollumfänglich erfüllt waren“, sagt Heilek. Hofmann sagt, der Verband habe sich an Recht und Gesetz zu halten; zur Personalie gebe er keinen Kommentar.
Stickel wisse, so Heilek, dass er sich „genau wie jeder andere auf die Stelle des neuen TZV-Geschäftsführers bewerben kann“. Vorläufig erhalte er Ruhestandsbezüge entsprechend der beamtenrechtlichen Regelungen. Wie hoch diese ausfallen, sei offen, hieß es am Freitag. Bisher ist er in die Besoldungsgruppe A 15 eingestuft.
Doch es dürfte knapp werden, die Stelle des Geschäftsführers im fusionierten Verband wie geplant zum 1. April zu besetzen. Denn der Kommunalaufsicht liegt der neue Wirtschaftsplan erst seit Dienstag vor. Gemäß der Gemeindeordnung hat sie einen Monat Zeit, sie zu genehmigen. Die Kreissprecherin kündigte nun schon an, dass eine Fristverlängerung „aufgrund des hohen Arbeitsanfalls und Arbeitsaufwandes“ nötig werden könnte. Der Verband kann aber die Stelle des neuen Geschäftsführers erst dann ausschreiben, wenn der Wirtschaftsplan genehmigt ist. Stickel kündigte am Freitag an, sich auf jeden Fall zu bewerben.