Meldepflicht ans Gesundheitsamt Mansfeld-Südharz erlässt Allgemeinverfügung zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes
Die Allgemeinverfügung dient zur einheitlichen Umsetzung des Masernschutzgesetzes. Dafür ist eine im Land Sachsen-Anhalt abgestimmte und flächendeckende Vorgehensweise zur Verhinderung von Masernvirusinfektionen entscheidend, lautet die Begründung in der Allgemeinverfügung.

Sangerhausen/MZ/ted - Der Landkreis Mansfeld-Südharz hat eine neue Allgemeinverfügung zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes erlassen. Sie regelt die Meldepflicht für Gemeinschaftseinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünfte und medizinische Einrichtungen an das Gesundheitsamt.