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Landgericht Mühlhausen Landgericht Mühlhausen: Geplatzte Scheinehe mit Schlägen quittiert

03.05.2004, 16:25

Mühlhausen/MZ/cg. - Damals war der seit Mai 2003 in dieser Sache Inhaftierte zu einem Jahr und sechs Monaten Haft wegen schweren Diebstahls und unerlaubten Waffenbesitzes verurteilt worden.

Bei der vom Landgericht Mühlhausen verhandelten Straftat ging es um ein brutales Vorgehen des Mannes gegen eine Bekannte aus Nordhausen, mit der er eine "offene Beziehung" hatte und von der er oft und problemlos Geld bekam. Bis zur Tatnacht im Januar 2001. Sie hatte den Geldhahn zugedreht, das gefiel ihm nicht. Hinzu kam, dass eine von ihr zugesagte Scheinehe platzte, weil sie nicht mehr wollte. Erst schlug er sie in ihrer Wohnung mehrfach, was er im Prozess auch zugab. Bestritten hat er bis zuletzt, dass er später zum Küchenmesser gegriffen und ihr ein Bündel Haare abgeschnitten hat.

Das Gericht glaubte jedoch dem 47-jährigen Opfer. Die ebenfalls angeklagte Vergewaltigung war im Hinblick auf die anderen Straftaten eingestellt worden. M. kam bei der Strafzumessung gut weg: Wegen der alkoholbedingten Enthemmung und der mit einem "klassischen Banküberfall nicht vergleichbaren Tat" geht die erste Strafkammer von einem minderschweren Fall aus. Dass es sich um eine Beziehungstat handelte und die Tat durch das Verweigern der Scheinehe provoziert wurde, musste nach Gerichtsauffassung zu einer deutlichen Strafverringerung führen. Das Urteil ist rechtskräftig. M. sitzt in dieser Angelegenheit noch drei Jahre und drei Monate im Gefängnis. Hinzu könnten weitere mindestens 13 Monate Haft kommen, die sich aus zwei drohenden Bewährungswiderrufen ergeben.