Katze ungefragt vom Baum geholt Katze ungefragt vom Baum geholt: Rentnerin will Rechnung der Feuerwehr nicht zahlen

Sangerhausen - Der Streit um die vermeintliche Rettung einer Katze in Sangerhausen im Herbst vergangenen Jahres geht in die nächste Runde. Die Sangerhäuser Stadtverwaltung hat den Widerspruch der Katzenhalterin Gertrud Rumi gegen einen Kostenbescheid für den Feuerwehreinsatz zur Bergung des Tieres vor wenigen Tagen kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Katzenhalterin wird nun vor dem Verwaltungsgericht in Halle dagegen klagen.
Sangerhausen will 131,61 Euro für Feuerwehreinsatz
„Es wäre sicher einfacher und nervenschonender gewesen, zu bezahlen und die Sache abzuhaken. Aber was die Stadt hier macht, ist nicht in Ordnung“, begründet die 82-Jährige. Sie hat die Sangerhäuser Rechtsanwältin Jördis M. Horch mit der Vertretung ihrer Interessen beauftragt. Bei dem Streit geht es um 131,61 Euro, die Rumi zahlen soll, weil ihre Katze am 9. September vergangenen Jahres in einen Baum an der Sangerhäuser Hasentorstraße geklettert war und dort von der Feuerwehr mit der Drehleiter wieder heruntergeholt wurde.
Problem dabei: Rumi hatte den Feuerwehreinsatz damals gar nicht selbst angefordert und hätte dies auch nicht getan: „Wenn Katzen in Bäume klettern, kommen sie auch von allein wieder runter“, sagte die Rentnerin der MZ. Sie verstehe daher den ganzen Aufwand nicht, der an dem Tag betrieben wurde.
Immerhin war die Feuerwehr mit zwei Fahrzeugen und neun Einsatzkräften ausgerückt. Und die 82-Jährige hat, wie sie sagt, damals auch gar nicht mitbekommen, dass ihre Katze statt bei ihr zu Hause in der Genossenschaftsstraße ein ganzes Stück entfernt in dem Baum saß. „Spätestens wenn sie Hunger gehabt hätte, wäre sie wieder zurückgekommen.“
Doch dazu kam es nicht: Stattdessen hatten zwei Frauen, Mutter und Tochter, das Geschehen in dem Baum beobachtet. Sie bemerkten das Tier bereits gegen Mittag, als sie von einer Wanderung zurückkamen, und riefen deshalb beim städtischen Ordnungsamt an. Dort bekamen sie die Antwort: „Wenn die Katze hochgekommen ist, kommt sie auch wieder runter“, berichteten die beiden damals der MZ. Also liefen sie nach Hause und holten eine Leiter und einen Schneeschieber, um das Kätzchen irgendwie selbst vom Baum zu bekommen.
Einsatz zum Wohl der Katze
Das funktionierte aber nicht. Gegen 16 Uhr telefonierten die beiden Frauen deshalb mit der Rettungsleitstelle. Die Mitarbeiter dort schickten die Sangerhäuser Feuerwehr samt Drehleiter los. Mit Hilfe des Rettungskorbs wurde das Tier vom Baum geholt und erstmal im Tierheim untergebracht. Rumi, die von dem Feuerwehreinsatz einen Tag später in der Zeitung las und ihre Katze auf einem Foto erkannte, holte das Kätzchen ab.
Die Stadt argumentiert in dem fünfseitigen Widerspruchsbescheid nun so: Es habe zum Zeitpunkt des Feuerwehreinsatzes zwar noch keine Lebensgefahr für das Tier bestanden. Mit dem Feuerwehreinsatz habe aber verhindert werden sollen, dass sich der Gesundheitszustand der Katze verschlechtert. Dass die Katzenhalterin den Feuerwehreinsatz bezahlen soll, begründet die Stadt damit, dass nur sogenannte Pflichteinsätze unentgeltlich erfolgen könnten: „Diese Unentgeltlichkeit ist auf Einsätze bei Bränden, Notständen sowie zur Rettung von Menschen und Tieren aus Lebensgefahr beschränkt.“
Werde die Feuerwehr dagegen aber über ihre Pflichtaufgaben hinaus und im überwiegenden Interesse eines Betroffenen, beispielsweise zum Schutz seiner Tiere tätig, solle die Allgemeinheit mit den Kosten nicht belastet werden.
„Tier nicht in Gefahr“
Rumis Anwältin betont dagegen, dass der betriebene Aufwand unnötig und auch nicht im Interesse ihrer Mandantin gewesen sei. Es gehöre bekanntlich zu den typischen Verhaltensweisen von Katzen, dass diese auch auf Bäume klettern. „Es gibt keinen Anhaltspunkt, dass das Tier in Gefahr war und einer Rettungsaktion bedurfte“, so die Anwältin. Deswegen sei die „Rettung“ nicht erforderlich gewesen und ihre Mandantin nicht mit den Kosten des Feuerwehreinsatzes zu belasten. Es sei nicht verständlich, warum sich die Stadt nicht an die beiden Frauen halte, die den Feuerwehreinsatz letztendlich ausgelöst haben.
Die Frage ist nun, wie das Verwaltungsgericht den Fall sieht. Ein Termin für den Prozess steht noch nicht fest. (mz)