Helios GmbH sieht sich im Recht
SANGERHAUSEN/MZ/FS. - "Alle Maßnahmen, die wir im Fall des Betriebsübergangs der Mitarbeiter des Klinischen Hauspersonals der Helios Klinik Sangerhausen getroffen haben, folgen den Vereinbarungen des Kaufvertrags und geltendem Recht", teilte Unternehmenssprecher Johann Peter Prinz am Wochenende mit. Für den Betriebsübergang habe man mit der Herrmann & Tallig Objektdienste GmbH so wörtlich "über den gesetzlichen Rahmen hinausgehende, günstige sowie kaufvertragskonforme Vereinbarungen für die Mitarbeiter erzielt". Alle Mitarbeiter des Klinischen Hauspersonals hätten von diesen günstigen Bedingungen des Betriebsübergangs Gebrauch machen können. Prinz: "Wir haben diese Punkte mehrfach gegenüber den Mitarbeitern klar zum Ausdruck gebracht." Man bedauere sehr, dass es dennoch zu Missverständnissen gekommen ist. Die bei der Sangerhäuser Helios-Klinik verbliebenen Mitarbeiter des Hauspersonals waren zuletzt umsonst auf Arbeit gekommen. Arbeit war nur für jene Kollegen da, die zum 1. Oktober in die private Reinigungsfirma gewechselt waren. Von den mehr als 80 Beschäftigten des Hauspersonals hatten 53 den Wechsel in die Privatfirma abgelehnt (die MZ berichtete).