Unterschiedliche Hebesätze sollen erlaubt werden Grundsteuerreform: Warum Allstedt Klagen fürchtet
Im Rahmen der Grundsteuerreform sollen Kommunen - so die Pläne des Landes - für die Grundsteuer B zwei unterschiedliche Hebesätze festlegen können. Warum das in Allstedt für Sorgenfalten sorgt.
27.09.2024, 07:00
Allstedt/MZ. - Die aktuellen Pläne des Landes im Rahmen der Grundsteuerreform sorgen in Allstedt für Befürchtungen. Ab dem kommenden Jahr sollen Kommunen für die Grundsteuer B zwei unterschiedliche Hebesätze festlegen können – einen für unbebaute und Gewerbegrundstücke, einen anderen für Wohngrundstücke. Eine entsprechende Gesetzesänderung wird zurzeit im Landtag diskutiert.