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Unterschiedliche Hebesätze sollen erlaubt werden Grundsteuerreform: Warum Allstedt Klagen fürchtet

Im Rahmen der Grundsteuerreform sollen Kommunen - so die Pläne des Landes - für die Grundsteuer B zwei unterschiedliche Hebesätze festlegen können. Warum das in Allstedt für Sorgenfalten sorgt.

Von Grit Pommer 27.09.2024, 07:00
Symbolfoto - Im Rahmen der Grundsteuerreform sollen Kommunen - so die Pläne des Landes - für die Grundsteuer B zwei unterschiedliche Hebesätze festlegen können.
Symbolfoto - Im Rahmen der Grundsteuerreform sollen Kommunen - so die Pläne des Landes - für die Grundsteuer B zwei unterschiedliche Hebesätze festlegen können. (Foto: Jens Büttner/dpa-zentralbild/dp)

Allstedt/MZ. - Die aktuellen Pläne des Landes im Rahmen der Grundsteuerreform sorgen in Allstedt für Befürchtungen. Ab dem kommenden Jahr sollen Kommunen für die Grundsteuer B zwei unterschiedliche Hebesätze festlegen können – einen für unbebaute und Gewerbegrundstücke, einen anderen für Wohngrundstücke. Eine entsprechende Gesetzesänderung wird zurzeit im Landtag diskutiert.