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Gemeinderat stimmt für die Biogasanlage

Von BEATE THOMASHAUSEN 10.03.2009, 16:01

BLANKENHEIM/MZ. - Dann steht plötzlich der Bau einer Biogasanlage am Ortsrand auf der Tagesordnung im Gemeinderat. So viele Blankenheimer wie noch nie strömten deshalb am Montagabend in den Sitzungsraum zur Tagung ihrer Gemeindevertreter. Es mussten noch Stühle herbeigeholt werden, damit jeder Interessierte einen Platz bekam.

Zum einen zeigten sich die Blankenheimer Gemeinderäte erfreut über die große Anteilnahme der Bürger am politischen Geschehen in ihrem Heimatort. Zum anderen waren sie aber auch verwundert, dass "so olle Kamellen" die Bürger in den Sitzungsraum locken. Schließlich wird seit langem über die Biogasanlage diskutiert (die MZ berichtete). Bürgermeisterin Heidrun Hara (CDU): "Seit vier Jahren sprechen wir über den Bau. Es ist nichts Neues mehr. Heute geben wir nur eine Stellungnahme ab."

Die Biogasanlage ist an der Bundesstraße Richtung Eisleben geplant. Bauherr der Biogasanlage und Eigentümer der Baufläche in der Nähe der Birkenschäferei ist Uwe Hammer, der seit Jahren in Klosterode einen Land- und Forstwirtschaftsbetrieb führt. Hammer sitzt auch im Blankenheimer Gemeinderat und erläuterte am Montagabend den Bürgern sein Vorhaben.

Demnach sind seine Partner ausschließlich Landwirtschaftsbetriebe aus der Region, die ihn mit Mais, Rindergülle und Mist sowie Grünschnitt versorgen. Von dem Investor, der die Stallanlagen am anderen Ende des Dorfes kaufte, distanzierte sich Hammer. Die Anlage soll hauptsächlich Strom erzeugen, der ins Netz eingespeist wird.

Die Wärme, die bei dem Vergärungsprozess in der Biogasanlage entsteht, wird zu einem Teil dem Prozess zurückgeführt, zum anderen Teil kann sie auch zum Beheizen von Gebäuden genutzt werden. Die Gemeinde Blankenheim sieht dort eine Möglichkeit, Schule und Turnhalle mit Wärme zu versorgen. Das sei aber bislang nur eine Idee, betonte Bürgermeisterin Hara und noch kein Beschluss. In der Sitzung am Montagabend wurde das "gemeindliche Einvernehmen" zu diesem Projekt erteilt. Ob die Anlage gebaut wird und mit welchen Auflagen, darüber entscheidet das Landesverwaltungsamt.