Geld für ein Zufahrtsrecht
Sangerhausen/MZ. - Feldbusch hat die Firmenräume in der Breitscheidstraße 4 in Sangerhausen gemietet. Von dort gibt es zwar eine schmale Zufahrt zum Hof zwischen den Häusern 4 und 6 auf den Hof des Grundstücks, auf dem die Firmenräume liegen. Ein Trabant ginge da zwar durch, aber der aktuelle Firmenwagen ist einfach zu groß, weiß Feldbusch. Der Firmenchef ist sich mit seinem Vermieter einig, dass die umstrittene Einfahrt notwendig ist. Schließlich sei sie im städtischen Bebauungsplan mit der Nummer 21 vom November 2003 als solche vermerkt.
Doch ob das ausreicht für einen Bestandsschutz? Im städtischen Bauamt hegt man da auf MZ-Nachfrage Zweifel. Fakt ist, die Straße An der Rosenmühle wurde mit der dortigen Eigenheimbebauung im Auftrag der Firma PSK gebaut. Für die Häuslebauer ist ein kostenloses Durchfahrtsrecht zu ihren Grundstücken gesichert. Offensichtlich nicht aber zu den Anliegergrundstücken rechts und links. Die Straßen wurde von PSK an ein Unternehmen verkauft, von dem hat sie inzwischen die Firma IMG-Invest Management in Artern erworben.
Firmenchef Geschäftsführer ist Raik Polster, dem neben der Straße auch Nachbargrundstücke in der Breitscheidstraße gehören. Polster, BIS-Stadtrat in Sangerhausen, habe sowohl Hausbesitzer als auch die Mieter seit Dezember 2005 mehrfach informiert, dass er es nicht dulde, dass die Straße von den Feldbuschs als Einfahrt genutzt werden darf. Grund: Polster will die Zufahrt als Parkplatz vermieten. Rechts und links neben der Einfahrt gibt es bereits Parkplätze, die laut Polster zwischen 15 und 30 Euro im Monat kosten. Jetzt will er auch von den Feldbuschs eine Pacht sehen. Die wollen aber nicht zahlen. Er habe bisher vergeblich versucht, sich mit ihnen und dem Hauseigentümer auf "gut nachbarschaftliche Art zu einigen".
Die Kette vor der Einfahrt war zwar am Freitag verschwunden, das Problem besteht aber noch. "Darüber wird das Amtsgericht am 16. März entscheiden," sagt Polster.