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Forstamt Wippra Forstamt Wippra: Pilze sammeln auch im Privatforst erlaubt

Von Hans-Joachim Paduch 08.08.2002, 16:25

Wippra/MZ. - Denn die gegenwärtig feuchte und warme Witterung lässt auf reichliches Pilzwachstum hoffen.

Geregelt ist das Betreten des Waldes im Feld- und Forstordnungsgesetz (FFOG). Dessen Paragraf drei, Absatz eins, lautet: "Jede Person darf Feld und Wald zum Zwecke der Erholung unentgeltlich betreten. . ." Und besonders für die Pilz- und Beerensammler ist Paragraf sechs gedacht. Er besagt, dass die pflegliche Entnahme von Feld- und Waldfrüchten in geringen Mengen und zum eigenen Gebrauch auch ohne Einwilligung des Nutzungsberechtigten gestattet ist. "Die Rechte der Bürger sind damit klar definiert", sagte Mané. Das gelte auch für Wälder, die sich in Privatbesitz befinden. Hier greift die so genannte Sozialpflichtigkeit, die besagt, dass diese Flächen der Allgemeinheit bis zu einem gewissen Grad zugänglich gemacht werden müssen. Allerdings haben die Forstleute auch schlechte Erfahrungen gemacht. Und das bezieht sich besonders auf die Kraftfahrer und deren Missachtung des grundsätzlichen Fahrverbotes auf den Waldwegen. "Autos und Motorräder haben im Wald nichts zu suchen", hob die Amtsleiterin hervor.

Aber immer wieder gebe es Klagen, dass nur ein flotter Sprung zur Seite die letzte Chance für Spaziergänger gewesen sei, einem Auto oder Motorrad auszuweichen. Diese vorsätzliche oder fahrlässige Handlung könne als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und bis zu 40 Euro kosten. Mané wies darauf hin, dass die Waldbesitzer, ob Land oder Privat, nicht verpflichtet seien, das Fahrverbot auf Waldwegen durch Schilder kenntlich zu machen. Allerdings weisen im Bereich des Forstamtes solche Schilder an von den öffentlichen Verkehrswegen abzweigenden Waldwegen auf das Fahrverbot hin. Trotzdem würden sie häufig ignoriert und so der Erholungswert für die Spaziergänger spürbar beeinträchtigt.

Für Radfahrer und Reiter gilt im Prinzip das gleiche Betretungsrecht wie für Fußgänger. Sie dürfen Privatwege, als solche sind auch die Waldwege durch den Landes- und Privatforst eingestuft, ebenfalls nutzen. Allerdings sind besonders Reiter dazu angehalten, auf Spaziergänger Rücksicht zu nehmen, die Wegränder zu nutzen und zu beachten, dass nachhaltige Schäden vermieden werden.