Flugplatz Allstedt Flugplatz Allstedt: Betreiber muss Tiere zählen, damit weiter gefeiert werden darf

Allstedt - Das kann teuer werden. Damit auf dem Flugplatz im Wald bei Allstedt auch weiterhin Veranstaltungen stattfinden können, müssen die Betreiber des Geländes jetzt umfangreich untersuchen lassen, welche geschützten Tiere auf dem Gelände vorkommen und ob ihr Lebensraum durch die Veranstaltungen beeinträchtigt wird.
Landkreis Mansfeld-Südharz und Betreiber des Flugplatzes Allstedt stimmten Vergleich vor Gericht zu
Diesem Vergleich, den das Verwaltungsgericht in Halle vorgeschlagen hat, stimmten jetzt sowohl der Landkreis Mansfeld-Südharz als auch Sebastian Reinicke, der Betreiber des Veranstaltungsgeländes zu. „Damit sind wir so weit wie noch nie zuvor“, sagt Kreis-Pressesprecherin Michaela Heilek.
Der Landkreis hatte im Juni weitere Veranstaltungen auf dem Gelände des früheren Militärflugplatzes verboten, weil Teile der Fläche als FFH-Schutzgebiet an die EU gemeldet wurden. Man befürchtet Schaden für geschützte Tierarten wie Kammmolche, Fledermäuse und die Große Moosjungfer, eine Libellenart.
Gegen das Veranstaltungsverbot war Reinicke vor Gericht gezogen. Die Richter in Halle setzten das Verbot vorläufig außer Kraft und schlugen nun den Vergleich vor, der beiden Seiten gerecht werden soll.
Betreiber des Flugplatzes Allstedt muss bis November 2018 die am Flugplatz lebenden Tieren zählen lassen
Man werde die Bedingungen des Vergleichs erfüllen, um auf dem Flugplatzgelände endlich Rechtssicherheit zu haben, sagte Reinicke im MZ-Gespräch. Bis Ende November nächsten Jahres muss er eine Bestandserfassung zu den am Flugplatz lebenden Tieren durchführen und bis spätestens Ende Januar 2019 die Ergebnisse einer FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie einen artenschutzrechtlichen Fachbeitrag beim Landkreis einreichen.
Welche Kosten dadurch auf ihn zukommen hat Reinicke noch nicht genau ermittelt. Sie dürften aber mindestens bei mehreren Zehntausend Euro liegen, denn mit solchen Untersuchungen wird in der Regel ein Fachbüro beauftragt, das über Monate mit der Untersuchung beschäftigt ist.
Der Vergleich bringt für Reinecke allerdings den Vorteil, dass der Veranstaltungsplan für das kommende Jahr so gut wie gesichert ist. Laut Vergleich soll all das wieder stattfinden dürfen, was auch in diesem Jahr stattgefunden hat. Michaela Heilek zählt Fahrsicherheitstrainings, Drift-Lager, Kunstfluglager, Tuning-Treffen, das Flugplatzfest und Musikveranstaltungen auf.
Findet Freakstock-Festival 2018 wieder auf dem Flugplatz Allstedt statt?
Doch was ist mit dem Freakstock-Festival, das 2015 und ’16 jeweils rund 3.000 Gäste anzog und sich für Allstedt als echter Wirtschaftsfaktor erwies? Für 2017 hatten die Jesus Freaks als Veranstalter dem Festival erst mal ein Sabbat-Jahr verordnet, die Rechtslage in Allstedt war ihnen zu unsicher.
„Bei Freakstock müsste man noch mal gesondert prüfen, ob es ebenfalls stattfinden kann“, sagt Heilek. Grundsätzlich dagegen sperren wolle man sich beim Landkreis nicht. Im Facebook-Auftritt von Freakstock wird das nächste Festival bereits angekündigt - für den 1. bis 5. August 2018. Eine konkrete Ortsangabe fehlt allerdings noch.
Man würde es aber schon gern in Allstedt veranstalten. „Das ist der Plan“, bestätigt Freakstock-Pressesprecherin Julia Kolbe. Für Großveranstaltungen wie das Festival der Jesus Freaks ist der Flugplatz inzwischen trinkwassertechnisch besser gewappnet, sagt Sebastian Reinicke. Eine Wasseraufbereitungsanlage wurde installiert, im nächsten Jahr wolle man sie noch erweitern. (mz)