Denkmal in Sangerhausen Denkmal in Sangerhausen: Die Trillerei darf abgerissen werden
SANGERHAUSEN/MZ - Jähe Wendung in Sachen Trillerei: Nach wochenlangem Streit zwischen den Denkmalschutzbehörden und Eigentümer Peter Skrzypszak hat das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg am Donnerstag ein Machtwort gesprochen. In einem nicht anfechtbaren Beschluss wird das Landesverwaltungsamt verpflichtet, Skrzypszak die denkmalrechtliche Genehmigung zum Abriss des maroden Gebäudekomplexes in der Ulrichstraße zu erteilen. Das Haus soll, wie vom Besitzer gefordert, aus Sicherheitsgründen bis zur Unterkante der Erdgeschossdecke weggenommen werden.
Akute Einsturzgefahr
In seiner Entscheidung verweist das Oberverwaltungsgericht auf die akute Einsturzgefahr. In dem Beschluss heißt es: „Absperrungen sind nur kurzzeitige und keine dauerhaften Sicherungsmaßnahmen. Sie schützen vor allem nicht vor unbefugtem Betreten durch Kinder, Betrunkene und uneinsichtige Personen.“ Einem Grundstückseigentümer könne nicht zugemutet werden, dass sein Gebäude mit unabsehbaren Folgeschäden einstürzt. Dies gelte auch dann, wenn damit ein kurzfristiger Zeitgewinn für den Erhalt des einsturzgefährdeten Baudenkmals verbunden sei und die Gefahrenabwehrbehörde zusichere, das Gebäude täglich zu kontrollieren.
"Verlust eines Kulturdenkmals"
Des Weiteren wird darauf verwiesen, dass auch das überraschende Auftauchen eines Kaufinteressenten nichts an der akuten Einsturzgefahr ändere. In dieser Woche war bekanntgeworden, dass der Sangerhäuser Kaufmann Harald Oster das marode Gebäude erwerben will.
Das Landesverwaltungsamt bedauerte die Entscheidung. „Wir sind Denkmalschützer und sehen natürlich den Verlust eines Kulturdenkmals“, sagte Sprecherin Denise Vopel. Allerdings sei die Trillerei in keinem guten Zustand mehr gewesen. Vopel kündigte an, dass die Behörde die Abrissgenehmigung in den nächsten Tagen erteilen werde.
Skrzypszak selbst war nicht zu erreichen.