Dachlawine beschädigt Autoscheibe und Motorhaube
HALLE/MZ. - Schreck am Abend: "Erst hat es ein bisschen gerumpelt, und dann gab's plötzlich einen Rums", erzählt David Arnhold. Der 29-Jährige, der in der Luisenstraße in Helfta wohnt, öffnete das Fenster und sah die Bescherung: Eine Dachlawine war auf sein am Haus parkendes Auto niedergegangen. Und obwohl der Schnee aus nicht allzu großer Höhe fiel - das Gebäude hat nur zwei Etagen -, hatte er genug Wucht, die Frontscheibe des Wagens zu zerstören und die Motorhaube einzudellen. "Ich habe dann noch der Nachbarin Bescheid gesagt, dass sie ihr Auto wegfährt", so Arnhold. Und das sei auch gut gewesen: "Am Morgen lag dort auch eine Lawine."
Der Schaden an seinem Wagen betrage nach jetzigem Stand rund 1 600 Euro. "Es könnte sogar sein, dass es noch ein Totalschaden wird", so der junge Mann, der als Lokführer bei der Deutsche Bahn AG arbeitet. Möglicherweise sei nämlich auch das Dach eingebeult - in diesem Fall würde eine Reparatur mehr kosten, als der über sieben Jahre alte Wagen noch wert sei. Seine Teilkasko-Versicherung würde den Glasbruch regulieren. Wobei er freilich 300 Euro Selbstbeteiligung zahlen müsste.
Ohnehin sieht er seinen Vermieter, die Wohnungsbaugesellschaft Eisleben (Wobau), in der Pflicht, für den Schaden aufzukommen. Schließlich sei weder das Dach durch Schneegitter gesichert oder beräumt worden, noch sei der Bereich abgesperrt gewesen. Arnhold hofft nun, dass die Versicherung des Wohnungsunternehmens den Schaden tragen wird.
"Es tut uns natürlich sehr leid, dass das Auto von Herrn Arnhold beschädigt worden ist", sagte Wobau-Geschäftsführer Marc Reichardt im Gespräch mit der Mitteldeutschen Zeitung. "Und wir werden auch versuchen, das über unsere Haftpflicht zu klären." Der Fall sei an die Versicherung weitergeleitet worden. Ob diese den Schaden regulieren werde, könne er aber noch nicht sagen. "Wenn nicht, werden wir uns noch einmal mit Herrn Arnhold in Verbindung setzen. Wir wollen ihn ja nicht als Mieter verlieren", so der Geschäftsführer.
Allerdings wies Reichardt auch darauf hin, dass das Auto nicht auf einem offiziellen Parkplatz gestanden habe. Es handele sich um eine Fläche am Haus, "wo wir das Parken zwar geduldet haben, aber es sind keine ausgewiesenen Stellplätze, für die auch keine Miete gezahlt wird". Aus diesem Grund sei das Anbringen von Schneegittern am Dach dort auch nicht vorgeschrieben.