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Behördenirrsinn Behördenirrsinn: Autofahrerin soll zahlen, weil sie die Parkuhr zu früh gestellt hat

Von Frank Schedwill 26.11.2018, 11:07
Christiane Rüdiger und ihr Schreiben vom Amt.
Christiane Rüdiger und ihr Schreiben vom Amt. Maik Schumann

Sangerhausen - Christiane Rüdiger ist stinksauer, stinksauer auf das Ordnungsamt der Sangerhäuser Stadtverwaltung. Denn das hat der 65-Jährigen in dieser Woche einen Verwarngeldbescheid zugeschickt.

Zehn Euro soll die Rentnerin zahlen, weil sie am 13. November beim Parken auf dem Parkplatz „Innenstadt Nord“ die Parkscheibe in ihrem Auto nicht auf 8 Uhr gestellt hatte.

Rüdiger hatte an dem Tag einen Physiotherapie-Termin im Stadtzentrum der Kreisstadt. Sie kam um 7.20 Uhr mit ihrem Pkw auf dem Parkplatz an und stellte, wie es normalerweise vorgeschrieben ist, die Parkscheibe auf die kommende halbe Stunde ein, also 7.30 Uhr.

Die 65-Jährige dachte, sie habe damit alles richtig gemacht und könne ihr Auto die erlaubten drei Stunden bis 10.30 Uhr dort abstellen.

Doch als sie gegen 9.30 Uhr zurückkam, hatte sie das Knöllchen hinter dem Scheibenwischer. Darauf stand, dass sie einen Bescheid von der Bußgeldstelle erhalten wird.

Die Begründung vom Amt

„Auf meine telefonische Rückfrage beim Ordnungsamt ist mir dann gleich erklärt worden, dass ich die Parkscheibe hätte auf 8 Uhr stellen müssen.“

Denn dann beginnt auf dem Parkplatz erst die Zeit, in der eine Parkscheibe nötig ist. Zwischen 18 und 8 Uhr kann man dort auch ohne die blaue Scheibe stehen.

Rüdiger sagt: „Es geht mir nicht um die zehn Euro, die habe ich überwiesen.“ Aber sie habe sich eigentlich selbst um eine halbe Stunde Parkzeit gebracht.

Sie wisse deshalb nicht, warum das Ordnungsamt hier so scharf kontrolliere. „Das ist meiner Meinung nach hirnverbrannt. Eigentlich werden ehrliche Bürger so abgezockt.“

Stadt sieht sich im Recht

Die Stadt sieht das anders. Auf Rückfrage im Sangerhäuser Rathaus heißt es, wer öffentliche Parkplätze nutze, müsse sich schon vorher erkundigen, zu welchen Bedingungen das möglich sei und die müssten eingehalten werden.

Und: Wenn die Parkscheiben-Pflicht erst um 8 Uhr beginne und man vorher ankomme, dann müsse man die Scheibe eben auf 8 Uhr stellen.

Dazu gebe es Urteile der Gerichte, unter anderem vom Thüringer Verfassungsgerichtshof aus dem Jahr 2012. Das hat das damals damit begründet, dass sonst unter bestimmten Umständen ein Überschreiten der Höchstparkdauer nicht erkannt werden könne.

Zeigt sich das Ordnungsamt noch kulant?

Die Sangerhäuserin hat aber noch Hoffnung, dass das Ordnungsamt in ihrem Fall vielleicht doch noch einlenkt und sich kulant zeigt.

Sie hat dazu erstmal den Anhörungsbogen ausgefüllt, der zu dem Verwarngeldbescheid gehört. Nächste Woche will sie ihn persönlich im Rathaus abgeben. „Mal sehen, wie das Amt reagiert“, sagt sie. (mz)