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Abwasserzweckverband Südharz Abwasserzweckverband Südharz: Vermieter klagen gegen Wasserverband

Von Helga Koch 19.02.2016, 15:23
Abwasser fließt in einen Abfluss
Abwasser fließt in einen Abfluss dpa

Sangerhausen - Nun trifft es den Wasserverband Südharz: Wie Sprecher Wolfgang Ehm vom Landgericht Halle bestätigt, ist seit August des vorigen Jahres ein Verfahren gegen den Zweckverband am Landgericht anhängig. Angestrengt haben es die beiden großen Vermieter der Stadt Sangerhausen, die Städtische Wohnungsbaugesellschaft (SWG) und die Wohnungsbaugenossenschaft (WGS).

Zu hohe Abwassergebühren

Sie fordern einen Ersatz des Aufwands, den aus ihrer Sicht der Abwasserzweckverband (AZV) Südharz verschuldet hat. Dessen Rechtsnachfolger ist der heutige Wasserverband Südharz. Zum Hintergrund: Der AZV kassierte über mehrere Jahre zu hohe Abwassergebühren von den Bürgern, berücksichtigte das aber nicht bei der nächsten Kalkulation der Abwassergebühren. Das hätte er jedoch laut Kommunalabgabengesetz tun müssen. Schließlich zwangen das Landesverwaltungsamt und der Landkreis den Verband, die zu viel erhobenen Gebühren für den Zeitraum von 2006 bis 2008 zu erstatten. Doch der Verband überwies nicht etwa den Mietern das Geld, sondern zahlte die Beträge in drei Jahresscheiben an die beiden Wohnungsunternehmen. Diese mussten das Geld an ihre Mieter weiterleiten. Angesichts der üblichen Mieterwechsel bedeutete das erheblichen Aufwand.

Verhandlungstermin offen

Die Wohnungsunternehmen versuchten sich diesen Aufwand vom AZV ersetzen zu lassen, scheiterten aber und schickten schließlich ihre Anwälte ins vorerst außergerichtliche Rennen. Ging es doch um fünfstellige Beträge: Für die SWG bezifferte Geschäftsführer Ulrich Franke den Aufwand auf rund 15.000 Euro. Bei der WGS waren es ungefähr 12.000 Euro. Ob ein Termin am Landgericht anberaumt wird, ist offen. Wie Sprecher Wolfgang Ehm sagte, sei die Klage noch nicht zugestellt worden. Der angeforderte Kostenvorschuss sei noch nicht eingegangen. „Der Kläger muss den Vorschuss zahlen.“ Fristen gebe es nicht, aber „wenn sechs Monate nichts passiert, werden die Akten hier weggelegt“. Es könne sein, so Ehm, dass zurzeit außergerichtliche Vergleichsverhandlungen laufen. „Darüber kann ich aber nur spekulieren.“ Der Wasserverband äußerte sich auf Anfrage der MZ nicht. (mz)