Prozess nach Brand im Jahr 2011 Prozess nach Brand im Jahr 2011: Versicherung verklagt Erben

Quedlinburg/Karlsruhe - Nach einem durch Dacharbeiten ausgelösten Feuer am Nachbarhaus hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine schwierige Haftungsfrage zu klären. Ein Gebäude auf dem Münzenberg in Quedlinburg brannte nach Dacharbeiten im Jahr 2011 ab.
Die Versicherung des ebenfalls beschädigten Nachbarhauses will die Erben der inzwischen gestorbenen Eigentümer in Haftung nehmen, nachdem beim insolventen Handwerker nichts zu holen war.
Die Vorsitzende Richterin des für Grundstücksfragen zuständigen V. Zivilsenats bescheinigte in der Verhandlung am Freitag in Karlsruhe beiden Seiten gute Argumente.
Ein entscheidender Punkt sei, ob die Eigentümer ihre Sicherungspflicht verletzt haben. In den Vorinstanzen hatte die Versicherung keinen Erfolg. Eine Entscheidung soll im Januar oder Februar 2018 fallen.
Die Beklagten sind nach Ansicht des Oberlandesgerichts Naumburg nicht zum Ersatz verpflichtet.
Der Dachdecker sei sorgfältig ausgewählt und alles Erforderliche getan worden, um einen Brandschaden im Zuge der Arbeiten zu verhindern. Nachdem der Handwerker Heißklebearbeiten mit einem Brenner an dem Flachdach ausgeführt hatte, bemerkten die damaligen Eigentümer am Abend Flammen unter der Decke.
Die Feuerwehr konnte nicht verhindern, dass das Haus vollständig abbrannte. Am Nachbarhaus entstand großer Schaden. Die Versicherung will fast 98.000 Euro ersetzt haben. (mz)