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Prozess in Magdeburg um Kratzer am Auto Prozess in Magdeburg um Kratzer am Auto: Hund kann bei Katzen-Jagd nicht alle Schäden verursacht haben

Von Petra Korn 06.05.2015, 10:19
Magyar Vizsla, ein Ungarischer Vorstehhund
Magyar Vizsla, ein Ungarischer Vorstehhund Istvan Szakas Lizenz

Langenstein/Magdeburg - Hat ein Ungarischer Vorstehhund auf der Jagd nach einer Katze, die sich auf ein Auto flüchtete, einen Schaden von insgesamt mehr als 10.000 Euro verursacht? Nein, hat die 10. Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg nun geurteilt, die Klage der Autobesitzerin abgewiesen und den Hund „entlastet“. Hintergrund für die Entscheidung des Gerichts ist das Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen, sagte Gerichtssprecher Christin Löffler. Dessen Ergebnis habe die Aussage eines Zeugen insgesamt unglaubwürdig erscheinen lassen.

Der Magyar Vizsla - der Ungarische Vorstehhund - gehört zu den Jagdgebrauchshunden. Er ist muskulös, aber schmal, und wird als schnelle, ausdauernde Rasse beschrieben, zu deren artgerechter Beschäftigung auch das Jagen gehört. Bei der Jagd werden die Tiere universell eingesetzt. Ungarische Vorstehhunde sind menschenfreundlich, sensibel und sehr lernwillig. Rüden werden bis zu 64, Hündinnen bis zu 60 Zentimeter hoch.

Die Autobesitzerin hatte behauptet, dass ein Magyar Vizsla im August 2012 auf dem Gelände einer Autowerkstatt in Langenstein auf der Hatz nach einer Katze ihren silbermetallic-farbenen Audi zerkratzt hat. Die ihr entstandenen Kosten - für die Lackreparatur und einen Leihwagen - bezifferte sie auf 10 000 Euro. Die Hundebesitzerin und ihre Haftpflichtversicherung zweifelten aber an, dass der Hund tatsächlich alle Schäden verursacht hat.

Der damalige Werkstattbesitzer - hatte vor Gericht erklärt, dass der Lack des Audi der Frau einige Wochen zuvor durch Vandalismus beschädigt worden war. Das Auto wurde in seiner Werkstatt repariert und an jenem August-Tag noch einmal kontrolliert. Der Zeuge überprüfte das Auto selbst. „Der Lack war in Ordnung“, hatte der Mann vor Gericht gesagt und dann plastisch geschildert, wie der 22 Kilogramm schwere Hund einer Katze nachgejagt sei. Diese habe sich mit einem Sprung auf das Dach des Audi in Sicherheit gebracht. Der Hund habe ihr auf das Dach folgen wollen, habe es aber nicht geschafft und sei, immer wieder an dem Fahrzeug hochspringend, an dem Auto entlanggerannt. Dabei sollen die Kratzer im Lack entstanden sein.

Der Gerichts-Sachverständige hat in seinem Gutachten aber festgestellt, dass nur ein Teil der Kratzer - etwa senkrechte und bogenförmige - durch den Hund verursacht worden sein kann, der andere Teil - waagerechte Kratzer - aber nicht, erklärte Christian Löffler. Das Auto müsse also schon vorher Kratzer gehabt haben. Allerdings habe der Werkstattbesitzer ausgesagt, dass der Lack des Autos vor der Katzen-Jagd tipp-topp gewesen sei und es überhaupt keine Vorschäden gegeben habe. Diese Aussage in Verbindung mit dem Gutachter ließ dem Gericht die Zeugenaussage insgesamt unglaubwürdig erscheinen, sagte Löffler. Daher wies die Zivilkammer die Klage ab.

„Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig“, sagte Christian Löffler. Die Auto-Besitzerin hat die Möglichkeit, binnen eines Monats nach Zustellung des Urteils Berufung beim Oberlandesgericht Naumburg einzulegen. (mz)