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Prozess in Magdeburg Prozess in Magdeburg: Hat ein Duo Rentner im Harz getäuscht?

Von Petra Korn 04.12.2014, 11:34
Blick auf den Schriftzug am Landgericht in Magdeburg
Blick auf den Schriftzug am Landgericht in Magdeburg dpa

Magdeburg/Harz - Fast eine Stunde lang listet Armin Gebauer am Donnerstag im Landgericht Magdeburg die insgesamt 33 Anklagepunkte auf. Ihr Inhalt ähnelt sich sehr, die „Masche“ ist dieselbe: Unangemeldet soll der heute 51-Jährige Kai B. (Name geändert) bei Senioren in Wernigerode, Wegeleben, Ilsenburg und anderen Harzorten aufgetaucht sein. Den damals 70- bis 86-Jährigen war der Mann als Versicherungsvertreter bekannt, oder er stellte diesen sich als solcher vor. Mal erklärte Kai B., dass die Sterbegeldversicherungen der Senioren nicht mehr aktuell seien, mal, dass es Möglichkeiten höherer Verzinsungen gebe oder dass er die Versicherungen einfach einmal prüfen wolle. Stets soll er die Rentner so dazu bewegt haben, verschiedene Schriftstücke, deren Inhalt die Senioren nicht kannten, und einmal sogar ein leeres Blatt zu unterschreiben. In einigen Fällen habe der 51-Jährige zudem Bargeld für Konteneröffnungen gefordert und auch erhalten, ohne dafür Quittungen ausgestellt zu haben.

Dem Verfahren, in dem sich ein Versicherungsvertreter und ein Anwalt wegen des Betrugsvorwurfs verantworten müssen, haben sich 27 Personen als sogenannte Adhäsionskläger angeschlossen. Bei einem Adhäsionsverfahren haben Opfer einer Straftat die Möglichkeit, zivilrechtliche Ansprüche, die aus der Straftat entstanden sind, gegen den oder die Täter im Rahmen eines Strafprozesses gerichtlich geltend zu machen. Dabei entscheidet das Strafgericht im Rahmen seines Strafurteils auch über zivilrechtliche Ansprüche, die in Adhäsionsanträgen beantragt werden. (pek)

Unter den unterschriebenen Papieren sollen Vollmachten für einen Rechtsanwalt gewesen sein. Mit diesen habe sich ein 48-jähriger Anwalt dann an Versicherungsunternehmen, aber auch Bausparkassen und Fonds-Gesellschaften gewandt, die bestehenden Versicherungen bzw. Verträge gekündigt und die Überweisung der angesparten Beträge auf sein Konto verlangt. Nach Abzug seines Honorars soll der Anwalt die Summen dann an die Firma des 51-Jährigen weitergeleitet haben. „Die Geschädigte erhielt von dem Geld nichts“, „Rückflüsse an die Geschädigten erfolgten nicht“, „Die Geschädigte verlor den Gegenwert der Versicherung völlig“, erklärte Gebauer wieder und wieder. Der Verbleib des Geldes ist unklar; laut Staatsanwaltschaft soll B. es „für eigene Zwecke verwendet“ haben.

Angeklagten wird Betrug vorgeworfen

Seit Donnerstag müssen sich der 51-jährige Finanzfachwirt und der 48-jährige Rechtsanwalt vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichtes Magdeburg verantworten. Die Staatsanwaltshaft wirft ihnen Betrug vor. Beide seien im ersten Halbjahr 2010 übereingekommen, sich in Besitz von Geldbeträgen zu bringen, die ältere Menschen in Verträgen zur Kapitalansammlung, meist als Sterbegeldversicherung, angelegt hätten, so der Staatsanwalt. 32 Mal sollen sie dabei gemeinschaftlich gehandelt haben, einmal der 51-Jährige allein. In einigen der Fälle, die sich im Jahr 2010 ereigneten, kam es nicht zu einer Auszahlung des Geldes, unter anderem, weil Versicherungsunternehmen rückgefragt oder die Senioren sich selbst noch einmal erkundigt hatten. In den anderen Fällen sollen laut Anklage Beträge zwischen 1 000 und 8 000 Euro geflossen sein - insgesamt mehrere zehntausend Euro.

Lesen Sie auf der nächsten Seite, warum der eigentliche Prozessauftakt im September verschoben werden musste.

Der Prozess gegen die beiden Angeklagten hatte bereits im September begonnen. Weil er wegen einer längeren Erkrankung einer Richterin ausgesetzt werden musste, begann die Verhandlung am Donnerstag neu. Das Gericht will 47 Zeugen hören und hat neun weitere Verhandlungstermine bis März 2015 angesetzt. Ob es dabei bleibt, ist offen.

Angeklagter wird in Handschellen ins Gericht gebracht

So hat Kai B. am Donnerstag den Antrag gestellt, die Verhandlung bis Januar zu unterbrechen. Er habe seit Oktober einen Wahlverteidiger; dieser könne wegen anderer Verhandlungen aber an den Dezember-Terminen nicht teilnehmen. Er habe die Vorbereitung auf die neue Verhandlung nicht mit seinem Pflichtverteidiger, sondern allein mit seinem Wahlverteidiger vorgenommen, der sich auch für ihn zu den Vorwürfen äußern werde, kündigte B. an. Der 51-Jährige war am Donnerstag in Handschellen ins Gericht gebracht worden: Weil er schon einmal untergetaucht war, ist er nun wegen Fluchtgefahr in Haft.

Staatsanwalt Gebauer plädierte dafür, diesen B.s Antrag zurückzuweisen. „Der Angeklagte ist ausreichend verteidigt“, machte er mit Verweis auf den Pflichtverteidiger deutlich. Die Strafkammer will ihre Entscheidung über den Antrag beim nächsten Verhandlungstermin verkünden. (mz)