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Prozess am Amtsgericht Quedlinburg Prozess am Amtsgericht Quedlinburg: Trotz Vorstrafen nichts gelernt

Von petra korn 11.07.2014, 15:47

Quedlinburg/MZ - Er habe sich provoziert gefühlt und deshalb zugeschlagen, sagt Sven S. (Name geändert). „Es tut mir echt leid. Ich habe mein Leben geändert“, beteuert der 31-Jährige. Doch das Amtsgericht Quedlinburg, vor dem er sich nicht zum ersten Mal verantworten musste, zog einen Schlussstrich unter das Thema Bewährungsstrafe. Es verurteilte Sven S. wegen Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten. Zudem soll er die Kosten des Verfahrens tragen und einer jungen Frau ein Schmerzensgeld zahlen.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem 31-Jährigen vorgeworfen, der jungen Frau im August vergangenen Jahres mit der Faust ins Gesicht geschlagen und sie erheblich verletzt zu haben. Unter anderem erlitt sie Schädelprellungen und Schwellungen an der Stirn. Zudem warf Oberamtsanwalt Dietmar Kral dem Angeklagten vor, im März dieses Jahres einem Mann mit einem Akkuschrauber gegen den Kopf geschlagen zu haben.

Die junge Frau habe ihn „provoziert“, sagte Sven S.. Sie hätte Gerüchte über ihn erzählt. Als er sie zufällig auf dem Parkplatz eines Einkaufsmarktes in ihrem Auto gesehen habe, habe er sie zur Rede stellen wollen. „Was sie im Einzelnen gesagt hat, weiß ich nicht mehr, aber dass sie mir Leute auf den Hals hetzen wollte.“ Da habe er ihr mit der Faust ins Gesicht geschlagen - mehrfach. Auch die zweite Tat gestand der 31-Jährige. Ihm war kurz zuvor in einer Wohnung sein neues Handy abhanden gekommen, schilderte er. Das habe er klären wollen, wobei es etwas lauter geworden sei. Ein Nachbar beschwerte sich und kündigte an, die Polizei rufen zu wollen. „Ich war so in Rage, weil mein Handy weg war“, begründete Sven S., warum er mit dem Akkuschrauber zuschlug.

Schilderungen des Angeklagten, er hätte „im Affekt“ gehandelt, wies Richterin Antje Schlüter energisch zurück. Auch eine „Provokation“ durch die junge Frau konnte sie nicht erkennen. Unwesentlich war es auch, ob es zwischen der jungen Frau und Sven S. zunächst ein „normales Gespräch“ gegeben hatte, das in eine verbale Auseinandersetzung mündete, ehe der Angeklagte zuschlug.

„Selbst wenn es eine verbale Auseinandersetzung gab, ist das kein Rechtfertigungsgrund, mit Körperverletzung zu reagieren“, sagte Dietmar Kral. Er verwies darauf, dass der Angeklagte mehrfach vorbestraft sei, darunter drei Mal wegen Körperverletzung bzw. gefährlicher Körperverletzung, und dass er zur Tatzeit noch unter Bewährung gestanden habe. Der Oberamtsanwalt beantragte für beide Taten eine Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten. Dem schloss sich der Anwalt, der die junge Frau als Nebenklägerin vertrat, an.

„Grundsätzlich ist Körperverletzung nicht zu rechtfertigen, auch wenn man gereizt wird“, sagte Verteidiger Helmut Krücker. Auch er plädierten dafür, Sven S. zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten zu verurteilen. Der Verteidiger beantragte aber, diese zur Bewährung auszusetzen - mit langer Bewährungszeit und Auflagen.

Das Gericht folgte dem nicht. Sven S. ist „in erheblichem Maße vorbestraft, sagte Richterin Antje Schlüter. Er stand zur Tatzeit unter Bewährung. Und obwohl er wusste, dass er sich wegen der Schläge im August 2013 verantworten muss, hat ihn das nicht daran gehindert, im März mit einem Akkuschrauber zuzuschlagen. „Damit hat der Angeklagte gezeigt, dass sämtliche Versuche des Gerichts, auf ihn einzuwirken, fehlgeschlagen sind. Der Angeklagte hat das alles nicht ernst genommen.“ Damit habe sie keine Anhaltspunkte, eine günstige Sozialprognose zu erstellen, die eine Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ermöglichen würde, so die Richterin weiter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.