Pferdequälerei im Harz Pferdequälerei im Harz: Prozess gegen Polizisten geht in die dritte Instanz

Danstedt/MZ - Der Prozess gegen einen 59-jährigen Polizisten wegen der gequälten Pferde auf dessen Danstedter Hof geht in die dritte Instanz. „Sowohl Staatsanwalt als auch Verteidigung haben Rechtsmittel eingelegt“, sagt Christian Löffler, der Sprecher des Landgerichts Magdeburg, gestern der MZ. Vor dem Oberlandesgericht Naumburg finde nun die Revision, die rechtliche Prüfung des Magdeburger Urteils, statt, sagt Löffler.
Zu sechs Monaten auf Bewährung sowie einem Pferdehalteverbot von drei Jahren hatte die Kammer den 59-jährigen in zweiter Instanz verurteilt. Dafür wurde das Urteil vom Amtsgericht Wernigerode über acht Monate auf Bewährung aufgehoben. „Sie haben über einen längeren Zeitraum einen Teil Ihrer Pferde erheblich vernachlässigt und damit das Leid der Tiere geduldet, ohne etwas zu unternehmen“, begründete der Vorsitzende Richter Ulf Majstrak am vergangenen Donnerstag das Urteil. „Das ist eine grobe Verletzung der Tierschutzgesetze, was nicht nur durch Ordnungsmaßnahmen geahndet werden kann.“
Die Revision in Naumburg wird etwa sechs Monate dauern. Ein mögliches Ergebnis dieser ausschließlich rechtlichen Prüfung kann die Bestätigung des Magdeburger Urteils sein. Finden die OLG-Richter aber Fehler in der Entscheidung oder halten die Strafe für falsch, dann können sie das Verfahren zurück an das Landgericht überweisen .