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Leitsystem in Quedlinburg Parkleitsystem in der Stadt Quedlinburg

Von Christoph Werner 24.11.2016, 08:52
Der Carl-Ritter-Parkplatz in Quedlinburg ist die erste Anfahrstelle alles Touristen.
Der Carl-Ritter-Parkplatz in Quedlinburg ist die erste Anfahrstelle alles Touristen. Urheber: Chris Wohlfeld

Quedlinburg - Satte 180.000 Euro Einnahmen allein durch Verwarn- und Bußgelder rund um das Thema Parken hatte die Stadt Quedlinburg im Jahr 2015, wie Kerstin Mathe vom Fachbereich Straßenverkehr und Sondernutzung mitteilt. In diesem Jahr liege man – Stand Ende Oktober – bei rund 135.000 Euro, sagt Stadtsprecherin Sabine Bahß. „Gelder, die direkt in den Gesamthaushalt der Stadt einfließen.“

Die Einnahmen für die Stadt sind die positive Seite der Quedlinburger Parkmisere. Aber jetzt - da der Advent in den Höfen und der Weihnachtsmarkt Tausende Fahrzeuge an jedem Wochenende in die Stadt locken - fragen sich Quedlinburger und ihre Gäste aber wohl eher:

Sind Sonderparkflächen im Stadtgebiet ausgewiesen, beispielsweise für Großveranstaltungen mit vielen Besuchern?

Um den „Suchverkehr“ aus der Stadt herauszuhalten, „werden bei größeren Veranstaltungen oder Festen oftmals Straßen gesperrt und Ordner im gesamten Stadtgebiet eingesetzt“, sagt Stadtsprecherin Sabine Bahß. Dies sei unter anderem beim Tag des offenen Denkmals, beim Stadtfest, dem Gildefest und vor allem dem Advent in den Höfen möglich und nötig. Als Parkflächen ausgewiesen seien dann etwa der Stadtwerke-Parkplatz, der Bereich an der Walze oder die Kleerswiese.

Warum ist es so schwer, in der Kernstadt einen Parkplatz zu finden?

Aufgrund der engen Bauweise prallen gerade dort eine Vielzahl an Interessen aufeinander, erklärt Sabine Bahß. Neben dem hohen Aufkommen an touristischem Verkehr gebe es den Kunden- und Berufsverkehr von Handwerkern, ansässigen Geschäften und Betrieben. Hinzu kommen noch Anwohner, deren Besucher – „man kann nur versuchen, alle Interessen bestmöglich miteinander in Einklang zu bringen“.

Welche Maßnahmen hat die Stadt getroffen, um auf dieses Problem zu reagieren?

„Klar ist, dass wir in der historischen Altstadt nicht die Touristen mit ihren Autos bündeln wollen“, sagt Bahß. Ein Verkehrskonzept sehe vor, diesen Verkehr möglichst aus der Kernstadt herauszuhalten. Aus diesem Grund habe man ein Parkleitsystem installiert, „um den Touristenverkehr gezielt und auf kurzen Wegen ohne großes Suchen zu leiten“.

Welche Parkplätze sind über das Verkehrsleitsystem ausgewiesen?

Über das Verkehrsleitsystem gelangt man zu den städtischen Parkplätzen Marschlinger Hof (23 Pkw-Stellplätze), Carl-Ritter-Straße (94) und „An den Fischteichen“ (101).

Welche weiteren städtischen Parkplätze stehen zur Verfügung?

Dies sind die Parkplätze Ditfurter Weg (21 Pkw-Stellplätze in Parkbuchten), Steinweg/Zwischen den Städten (31 Pkw-Stellplätze entlang der Fahrbahn), Klink (9 entlang der Fahrbahn), Heiligegeiststraße (23 entlang der Fahrbahn), Mummental (14 entlang der Fahrbahn), Bahnhofstraße (22 entlang der Fahrbahn) sowie in der Pölkenstraße (etwa 30; ohne Markierung). Hinzu kommen noch einige Plätze in der Grünstraße in Bad Suderode. Insgesamt stehen damit 370 kostenpflichtige Stellplätze zur Verfügung.

Bezahlt man auf allen Parkplätzen dieselben Parkgebühren?

Nein. „Die Parkgebührenordnung der Stadt Quedlinburg basiert auf einem Zonen-System“, erklärt Sabine Bahß. Insgesamt gebe es vier Parkzonen, in denen sich Parkgebühren und Parkdauer unterscheiden.

Welche Parkplätze liegen in welcher Zone? Wie hoch sind die jeweiligen Parkgebühren?

In Zone I liegen die Parkplätze Marschlinger Hof, Carl-Ritter-Straße und Ditfurter Weg. Für bis zu eine halbe Stunde Parkzeit zahlt man 0,50 Euro. Bis eine Stunde Parkzeit kostet einen Euro. Bis zu zwei Stunden zwei Euro, bis zu drei Stunden drei Euro. Die Tagesnutzung kostet fünf Euro. In Zone II liegt der Parkplatz „An den Fischteichen“. Bis eine Stunde kostet 0,50 Euro, bis zwei Stunden ein Euro. Für die Tagesnutzung sind zwei Euro fällig. Zur Zone III zählt der Parkplatz in der Grünstraße in Bad Suderode. Eine halbe Stunde bis zu einer Stunde Parken kosten dort 0,50 Euro, bis zu zwei Stunden einen Euro. Über zwei Stunden kosten zwei Euro. Alle übrigen auf Straßen und Plätzen als gebührenpflichtig ausgewiesenen Parkplätze unterfallen Zone IV. Dort gelten dieselben Gebühren wie in Zone I.

Sind alle Parkplätze kostenpflichtig?

Nein. Es gibt auch eine Reihe an kostenlosen Parkplätzen im Stadtgebiet mit insgesamt rund 400 Stellplätzen. Unter anderem sind dies die Parkplätze Abteigasse, Adelheidstraße, Brühlstraße, Carl-Ritter-Straße, Damm, Ditfurter Weg, Harzweg, Klink, Neuer Weg, Reichenstraße, Stresemannstraße, Turnstraße, Wallstraße und Wipertistraße. Diese Auflistung ist jedoch nicht abschließend, besonderes Augenmerk wurde auf die Erfassung in der Kernstadt gelegt. Im gesamten Stadtgebiet von Quedlinburg stehen auch im Straßenbereich weitere kostenfreie Parkmöglichkeiten zur Verfügung.

Wie sieht es mit Behindertenparkplätzen aus?

Auch diese sind im Stadtgebiet an vielen Stellen ausgewiesen. Im Bereich der städtischen Parkplätze stehen sechs Behindertenparkplätze zur Verfügung: Drei am Parkplatz Carl-Ritter-Straße, dazu am Ditfurter Weg (1), Steinweg/Zwischen den Städten (1) und Bahnhofstraße (1). Auf den privat bewirtschafteten Plätzen gibt es vier Behindertenparkplätze An der Walze „Selketalbahn“, drei in der Wipertistraße „Schlossparkplatz“ sowie einen in der Turnstraße „Altstadt Mitte“. Bei den kostenfreien Parkplätzen verfügen unter anderem die Abteigasse (1), die Brühlstraße (2), die Carl-Ritter-Straße (1), der Ditfurter Weg (3) und Klink (1) über Behindertenparkplätze. Sie stehen grundsätzlich kostenfrei zur Verfügung. Zum dortigen Parken berechtigt jedoch nur der Blaue Parkausweis mit den Merkzeichen „außergewöhnlich gehbehindert“ oder „blind“. Ein Schwerbehindertenausweis allein reicht dort zum Parken nicht aus.

Welche weiteren Parkplätze gibt es?

Es gibt drei privat bewirtschaftete Parkplätze, die Platz für rund 250 Pkw bieten: An der Walze „Selketalbahn“, bewirtschaftet durch die Harzer Schmalspurbahnen (89). Dort kostet eine Stunde Parken 0,50 Euro, Turnstraße „Altstadt Mitte“, bewirtschaftet durch die Harzsparkasse (63). Die Kosten betragen für die erste bis fünfte Stunde je angefangener halben Stunde 0,50 Euro. Wipertistraße „Schlossparkplatz“, bewirtschaftet und verpachtet durch die Wowi (121). Dort zahlt man für eine halbe Stunde 0,50 Euro, für eine Stunde 1,50 Euro und für zwei Stunden drei Euro.

(mz)