Nationalpark Harz Nach Sturz am Brocken: Frau verliert ihre Klage vor Gericht
50-Jährige forderte mindestens 8.000 Euro Schmerzensgeld. Landgericht Magdeburg weist Klage ab.

Schierke/MZ/iku - Eine Frau, die beim Wandern am Brocken gestürzt war und sich das Sprunggelenk gebrochen hatte, ist mit ihrer Klage gegen das Land Sachsen-Anhalt endgültig gescheitert. Wie Christian Löffler, Sprecher das Landgerichts Magdeburg, mitteilte, hat das Gericht die Klage der 50-Jährigen aus der Nähe von Hamburg abgewiesen. „Die Frau hatte ein Schmerzensgeld von mindestens 8.000 Euro verlangt“, so Löffler. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.