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Nationalpark Harz Nach Sturz am Brocken: Frau verliert ihre Klage vor Gericht

50-Jährige forderte mindestens 8.000 Euro Schmerzensgeld. Landgericht Magdeburg weist Klage ab.

14.06.2022, 15:07
Auf dem  Eckerlochstieg kann es im Winter rutschig werden. Einer Wanderin wurde das zum Verhängnis.
Auf dem Eckerlochstieg kann es im Winter rutschig werden. Einer Wanderin wurde das zum Verhängnis. Foto: Ingo Kugenbuch

Schierke/MZ/iku - Eine Frau, die beim Wandern am Brocken gestürzt war und sich das Sprunggelenk gebrochen hatte, ist mit ihrer Klage gegen das Land Sachsen-Anhalt endgültig gescheitert. Wie Christian Löffler, Sprecher das Landgerichts Magdeburg, mitteilte, hat das Gericht die Klage der 50-Jährigen aus der Nähe von Hamburg abgewiesen. „Die Frau hatte ein Schmerzensgeld von mindestens 8.000 Euro verlangt“, so Löffler. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.