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  7. Stalking-Prozess in Quedlinburg: Haft nach Bedrohung von Ex-Freundin

Amtsgericht Quedlinburg Massives Stalking bei Ex-Freundin: Harzer muss in Haft

Weil er seiner ehemaligen Partnerin massiv nachgestellt hat, hat sich ein Mann aus Quedlinburg vor Gericht verantworten müssen. Das Urteil gegen den Stalker ist nun rechtskräftig: Welche Strafe ihm blüht.

Von Petra Korn Aktualisiert: 19.03.2025, 08:36
Ein 31-Jähriger aus der Stadt Quedlinburg hat seiner ehemaligen Partnerin, die sich vor ihm versteckte, massiv nachgestellt.
Ein 31-Jähriger aus der Stadt Quedlinburg hat seiner ehemaligen Partnerin, die sich vor ihm versteckte, massiv nachgestellt. Symbolfoto: epd

Quedlinburg/MZ. - Seine ehemalige Lebensgefährtin hat sich von ihm getrennt, nichts mehr mit ihm zu tun haben wollen, sich vor ihm versteckt. Doch der Mann aus der Stadt Quedlinburg stellte ihr nach, rief an, schickte Nachrichten, tauchte plötzlich auf – bei ihr und dann auch bei ihrer Mutter. Der 31-Jährige hatte sich deshalb – und wegen einer gefährlichen Körperverletzung - vor dem Amtsgericht Quedlinburg verantworten müssen. Die Frist, in der er Berufung oder Revision gegen das Urteil einlegen konnte, ist abgelaufen.