Kriminalhauptkommissar Kriminalhauptkommissar: Amtsbezeichnung bei der Polizei
Offiziell gibt es für Polizisten keine Dienstgrade, sondern Dienst- oder Amtsbezeichnungen. Bis zu einer Anstellung wird „Dienst-“ genutzt, da noch kein Amt übertragen wurde.
Unterschiedliche Laufbahnen für den mittleren, den gehobenen und den höheren Dienst erfordern jeweils einen bestimmte Ausbildungsabschluss. Sie sind auch an den Sternen zu erkennen, die grün, silbern oder gülden sind. Die Anzahl zeigt die jeweilige Amtsbezeichnung an, beispielsweise tragen Hauptkommissare drei silberne Sterne auf den Schultern. Es dauert viele Jahre, bis man sich hochgearbeitet hat.
Kriminalhauptkommissar und Polizeihauptkommissar unterscheiden sich dadurch, dass der eine bei der Kriminal-, der andere bei der Schutzpolizei arbeitet. (bü)