Kräftig sparen mit dem Familien- und Sozialpass
QUEDLINBURG/MZ. - Damit hat sich die Zahl der Nutzer des Angebotes zum Jahr 2008 mehr als verdoppelt. Josef Mikulas, Sachgebietsleiter Planung beim Sozialamt der Kreisverwaltung, sieht mehrere Ursachen dafür, dass die Zahl der Nutzer in der Höhe gestiegen ist. Dies liege daran, dass durch die Bewilligungsstellen für Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV), Argen und Koba, auf die Möglichkeit der Beantragung hingewiesen wird. Andererseits liegen entsprechende Informationen in den Bürgerbüros aus. Nicht zuletzt die Berichterstattung in den Medien habe dazu bei- getragen, dass immer mehr bedürftige Menschen das Angebot nutzen. Dennoch sieht der Sachgebietsleiter angesichts der über 29 500 Hartz-IV-Empfänger, die in 17 100 Bedarfsgemeinschaften im gesamten Harzkreis leben, noch erhebliches Potential, dass zur Nutzung der Möglichkeiten, die der Sozial- und Familienpass bietet, zu erschließen ist.
"Mit der Ausgabe des Passes seit Anfang Mai 2008 bietet der Landkreis Einzelpersonen und Familien mit geringem Einkommen die Möglichkeit, ausgewählte kulturelle und sportliche Einrichtungen im Landkreis Harz vergünstigt nutzen zu können", erläutert Josef Mikulas.
Die Gültigkeit des Passes ist in der Regel auf sechs Monate begrenzt, danach kann er für weitere sechs Monate auf Antrag verlängert werden. Dies erfolge allerdings nicht automatisch, ergänzt Mikulas. Knapp 90 Prozent der ausgegebenen Sozial-und Familienpässe beantragten Hartz-IV-Empfänger. Insgesamt nutzen gegenwärtig fast 23 Prozent der Empfänger von Leistungen nach SBG II und ca. 14 Prozent der Empfänger von Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (beispielsweise Berufsunfähigkeit) das Angebot des Sozial- und Familienpasses.
Insgesamt 79 Einrichtungen im Landkreis Harz sind freiwillige Partner des Sozial- und Familienpasses. Das macht diesen auch so lukrativ. Dazu zählen unter anderem 16 Bibliotheken, 31 Museen, zwölf Frei-und Hallenbäder, acht Musikschulen und Theater / Orchester sowie Heimatstuben und weitere Einrichtungen, wie das Aktiv-Spiel-Haus in Thale oder das Nordharzer Städtebundtheater. Neu dazu gekommen sind beispielsweise die Westernstadt Pullmann-City in Hasselfelde und der Bürgerpark Wernigerode. "Ich bin froh darüber, dass keine der bisherigen Einrichtungen abgesprungen ist", freut sich Josef Mikulas.
Die beteiligten Einrichtungen im Landkreis Harz gewähren freiwillig bei Vorlage des Sozial- und Familienpasses Ermäßigungen, die gestaffelt sind und bis zu 50 Prozent des Normalpreises betragen können. Eine Aufstellung der beteiligten Einrichtungen liegt in den Häusern der Kreisverwaltung aus oder kann im Internet eingesehen werden. Eine Ermäßigung wird ebenfalls durch die öffentlichen Nahverkehrsunternehmen, wie dem Halberstädter Busbetrieb (HBB), Q-Bus Ballenstedt, die Wernigeröder Verkehrsbetriebe (WVB) und die Halberstädter Verkehrsbetriebe (HVG) gewährt. "Diese gilt aber nur für Strecken innerhalb der Landkreisgrenzen", betonte der Sachgebietsleiter. Ausgenommen sind die Linien 203 und 877, die in Niedersachsen enden. Kosten für den Landkreis - außer Verwaltungspersonal zum Bearbeiten der Anträge und Ausgabe der Pässe - entstehen nicht.
Wer kann den Sozial- und Familienpass nun beziehen? Der Sozial-und Familienpass wird auf Antrag ausgegeben, der in den Bürgerbüros des Landkreises und den Argen / Koba ausliegt. Dieser umfasst eine DIN-A-4 Seite. Antragsberechtigt sind die Bezieher von Arbeitslosengeld II / Sozialgeld (einschließlich Kinder, die älter als sechs Jahre sind), Sozialhilfeempfänger sowie Bezieher einer Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Berechtigt sind auch Leistungsbezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Anträge können auch weiter Personen und Familien stellen, die nur über geringe Einkünfte verfügen, jedoch nicht zu dem vorgenannten Personenkreis gehören. Ausgestellt werden die Pässe in den Bürgerinformationen / -büros des Landkreises. Wer seinen Antrag samt Passbild und Leistungs-Bewilligungsbescheid mitbringt, kann seinen Pass dort gleich mitnehmen, weiß Josef Mikulas.
Weitere Informationen sind unter www.kreis-hz.de
oder in den genannten Einrichtungen zu bekommen.