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Harz Harz: Qualmerei im Garten wird eingeschränkt

Von Detlef Horenburg 22.06.2012, 16:17

Quedlinburg/MZ. - Zum 1. Juli diesen Jahres tritt im Landkreis Harz eine neue Brennverordnung in Kraft. Danach wurde die Liste mit den Orten im Landkreis, in denen keine Gartenabfälle verbrannt werden dürfen, erweitert. Bestand bisher nur im Heilbad Bad Suderode ein ganzjähriges Brennverbot, so wurde dies auch auf das Stadtgebiet von Blankenburg ausgedehnt. "Damit wird dem Schutzstatus staatlich anerkannter Heilbäder entsprochen", sagte Umweltamtsleiterin Christine Werner. Auch auf die Stadt Halberstadt wurde die Verbotszone ausgeweitet. Dies hänge damit zusammen, dass mit der Umsetzung eines Luftreinhalteplanes für das Stadtgebiet auch das Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen auszuschließen ist. In der Kreisstadt wurde allein im vergangenen Jahr die Feinstaubbelastung 35-mal überschritten. Von dem Verbot ausgenommen sind die Ortsteile.

Wie bisher geregelt, darf bei lang anhaltender, extrem trockener oder feuchter Witterung sowie bei luftaustauscharmen Wetterlagen - sogenannte Inversionswetterlagen - sowie an Sonn- und Feiertagen nicht verbrannt werden. "Diese Verbotsregelung hat im letzten Frühjahr und Herbst zu relativ wenig Verstößen geführt", erklärte die Amtsleiterin. Gab es im Herbst 2007 nach der Kreisfusion noch 182 Beschwerden, so waren es im Frühjahr diesen Jahres nur noch 22. Dies hänge damit zusammen, dass die Bürger die Angebote der Entsorgungswirtschaft Enwi zur Grünschnittsammlung im Landkreis Harz verstärkt annehmen, also nach dem Grundsatz handeln: "Kompostieren geht vor Verbrennen." Auch werden den Kleingartenanlagen durch die Enwi kostenlos Container zur Verfügung gestellt. Andere nutzen regelmäßig das kostenlose Angebot, um auf den acht Wertstoffhöfen Grünschnitt abzugeben und im Gegenzug hochwertigen Kompost mitzunehmen. Viele Gartenfreunde würden sich während der Brennzeiten auf der Internetseite des Landkreises erkundigen, ob eine Inversionswetterlage vorliegt. Auch verstärkte Kontrollen durch die Mitarbeiter des Amtes hätten zum Rückgang bei den Verstößen geführt. Insgesamt brauchten im Frühjahr nur fünf Bußgelder von durchschnittlich 75 Euro verhängt werden. Im Herbst 2007 waren es noch 33.

"Somit ist die neu gefasste Verordnung nicht zuletzt das Ergebnis des stetigen Rückgangs der Verbrennung von Gartenabfällen", meinte die Amtsleiterin. Wie sie weiter betonte, sei die vom Landrat erlassene Neuregelung mit den Kommunen, dem Umweltausschuss des Kreistages und den Kleingärtner-Regionalverbänden abgestimmt.

Neu geregelt sind auch die Brennzeiten in den Grenzen des Naturparks Harz. Hier darf nur noch im Frühjahr verbrannt werden. Da sich der Großteil des Stadtgebietes von Quedlinburg innerhalb des Territoriums vom Naturpark befindet, wurde diese Regelung auf das ganze Stadtgebiet ausgedehnt. Dies gilt auch für die Gemarkung Harsleben. Ausnahmen gebe es nur für die Gemeinde Nordharz und die Gemarkung Derenburg. Dort könne entschieden werden, ob einmalig im Frühjahr oder Herbst das Gartenfeuer entfacht werden darf. Die Bürger könnten im Internet auf der Landkreisseite per Mausklick erfahren, ob ihr Ort vom Brennverbot oder den Einschränkungen ab dem Herbst betroffen sind, erklärt Torsten Sinnecker, Abteilungsleiter beim Umweltamt.

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