Gartenabfälle im Harzkreis Gartenabfälle im Harzkreis: Verbrennen oder nicht?
halberstadt - Die Gartenabfallverbrennverordnung des Landkreises Harz erlaubt ein einmaliges Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen in der Zeit vom 15. Oktober bis zum 30. November - soweit nicht bereits im Frühjahr verbrannt wurde. Verbrannt werden darf demnach von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 18 Uhr und Samstag von 8 Uhr bis 14 Uhr. Jedoch ist an Sonn- und Feiertagen das Verbrennen untersagt, wie die Pressestelle des Landkreises Harz mitteilt.
Zuvor sollte jeder Haus- und Kleingartenbesitzer jedoch sorgfältig prüfen, ob für sie nicht eine der umfangreichen und kostenlosen Möglichkeiten, die die Entsorgungswirtschaft des Landkreis Harz (Enwi) anbietet, in Frage kommt. Dazu zählen die Baum- und Strauchschnittsammlungen und die Annahme von Grünschnitt auf den Wertstoffhöfen der Enwi (die MZ berichtete). „Das stetig steigende Aufkommen bei den Sammlungen und der Anlieferung zeigt, dass immer mehr Bürgerinnen und Bürger ihre Nachbarn nicht egal sind und sie bei der Entsorgung ihrer pflanzlichen Abfälle auf Kompostierung statt Verbrennen setzen“, so die Pressestelle des Landkreises.
Bevor die Feuer entzündet werden, gilt es, besonders folgende Regelungen zu beachten: Das Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen ist verboten bei lang anhaltender, extrem trockener oder feuchter Witterung sowie bei austauscharmen Wetterlagen. Die zu verbrennenden Gartenabfälle müssen trocken sein. Bereits angehäufte Gartenabfälle sind zum Schutz von Kleintieren direkt vor dem Verbrennen umzuschichten. Insbesondere ist es untersagt, frische oder feuchte Gartenabfälle zu verbrennen. Eingehalten werden muss auch der Mindestabstand von 20 Metern zu Gebäuden, 10 Metern zu Gartenlauben und öffentlichen Verkehrsflächen und 300 Metern zu Krankenhäusern.
Einzelheiten zu den Vorschriften der Gartenabfallverbrennverordnung können unter www.kreis-hz.de eingesehen werden. Bei Fragen rund um das Thema Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen helfen die Mitarbeiter der Unteren Abfallbehörde des Landkreises Harz weiter. Sie sind wie folgt zu erreichen: Sachgebietsleiter der Unteren Abfallbehörde Bernd Germer, Tel. 03941/59 70 57 66, sowie Claudia Hoffman, Tel. 03941/59 70 57 93, und Robert Steinecke, Tel. 03941/59 70 57 64. (mz)