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Aus dem Gericht Freispruch für 72-Jährige aus Wernigerode

Richterin sieht keinen „bedingten Vorsatz“ und keine gesetzliche Pflicht zur Quarantäne zwischen Corona-Test und Bekanntgabe des Ergebnisses.

Von Ingo Kugenbuch Aktualisiert: 10.08.2021, 19:31
Die Angeklagte Gabriele V. betritt mit ihrem Ehemann (links) den Gerichtssaal im Amtsgericht Quedlinburg.
Die Angeklagte Gabriele V. betritt mit ihrem Ehemann (links) den Gerichtssaal im Amtsgericht Quedlinburg. Foto: Ingo Kugenbuch

Quedlinburg/MZ - Die 72-jährige Frau, die ihre Tochter nach deren Operation im Harzklinikum in Quedlinburg besucht hatte, obwohl sie Corona-Symptome hatte, aber das Ergebnis ihres PCR-Tests noch ausstand, ist vom Amtsgericht Quedlinburg am Dienstag freigesprochen worden. Der Staatsanwalt hatte der pensionierten Lehrerin aus Wernigerode versuchte gefährliche Körperverletzung sowie Hausfriedensbruch vorgeworfen. Richterin Antje Schlüter konnte jedoch keinen „bedingten Vorsatz“ erkennen und sprach die Frau deshalb frei. „Eine fahrlässige versuchte gefährliche Körperverletzung gibt es nicht“, sagte sie.

„In diesem Fall ging die Angeklagte aber davon aus, dass es sich bei ihren Symptomen um die Nebenwirkungen ihrer Grippeschutzimpfung am 16. September handelte“, sagte Antje Schlüter. Deshalb habe sie fahrlässig gehandelt und auch das Corona-Formular des Harzklinikums „nach bestem Wissen und Gewissen“ ausgefüllt: Auf die Frage nach vorhandenen Corona-Symptomen habe sie mit „nein“ geantwortet.

Es gebe zudem keine gesetzliche Verpflichtung, sich zwischen einer Testung und der Bekanntgabe des Ergebnisses in die häusliche Quarantäne zu begeben. Am Tag nach dem Besuch hat die Angeklagte ihr positives Testergebnis erhalten und das Gesundheitsamt über den Besuch im Klinikum informiert. Ihre Tochter und ihr Mann haben sich nicht angesteckt.