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Ehrenamt in Kommunalpolitik Entschädigungssatzung in Quedlinburg: Was jetzt gestrichen werden muss

Nachdem für die neue Wahlperiode Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlichen Kommunalpolitiker in Quedlinburg festgelegt wurden, muss nun eine Änderung erfolgen. Was gestrichen und was für die Zukunft überlegt wird.

Von Petra Korn 06.04.2025, 14:30
Die Höhe etwa von Aufwandsentschädigungen und  Sitzungsgeldern für die ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt- und Ortschaftsräte ist auch in Quedlinburg in einer Satzung geregelt.
Die Höhe etwa von Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeldern für die ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt- und Ortschaftsräte ist auch in Quedlinburg in einer Satzung geregelt. Symbolfoto: Hannes P Albert/dpa

Quedlinburg/MZ. - Sie regelt etwa Aufwandsentschädigungen, die Zahlung von Sitzungsgeldern oder den Ersatz von Verdienstausfall: die Entschädigungssatzung der Stadt Quedlinburg. Als der Stadtrat Quedlinburg im vergangenen Jahr die Regelungen für die neue Wahlperiode festlegte, war darunter auch eine, die jetzt wieder gestrichen werden muss.