Ehrenamt in Kommunalpolitik Entschädigungssatzung in Quedlinburg: Was jetzt gestrichen werden muss
Nachdem für die neue Wahlperiode Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlichen Kommunalpolitiker in Quedlinburg festgelegt wurden, muss nun eine Änderung erfolgen. Was gestrichen und was für die Zukunft überlegt wird.
06.04.2025, 14:30

Quedlinburg/MZ. - Sie regelt etwa Aufwandsentschädigungen, die Zahlung von Sitzungsgeldern oder den Ersatz von Verdienstausfall: die Entschädigungssatzung der Stadt Quedlinburg. Als der Stadtrat Quedlinburg im vergangenen Jahr die Regelungen für die neue Wahlperiode festlegte, war darunter auch eine, die jetzt wieder gestrichen werden muss.