Derzeit keine Übergabe an freie Träger
Quedlinburg/MZ. - Dort stieß die gebrauchte Formulierung "mittelfristig" auf Ablehnung. Mit Mehrheitsbeschluss wurde dies dahingehend geändert, dass die Verwaltung den Auftrag erhält, nicht nur die Bedarfs- und Kostenentwicklung der Kindertagesstättenplätze regelmäßig zu prüfen, sondern zugleich auch eine Übergabe an einen freien Träger ins Auge zu fassen und gegebenenfalls auf den Weg zu bringen.
Derzeit gibt es in Quedlinburg 15 Kindertageseinrichtungen. Elf, davon vier Horte, befinden sich in Trägerschaft der Stadt. Die restlichen vier werden von dem CVJM - dem Christlichen Verein Junger Menschen, der Awo, dem DRK sowie der Lebenshilfe betrieben.
Der CVJM hat Interesse an der Übernahme der Kindertagesstätte Wallstraße bekundet. Die Proklin GmbH und das Europäische Bildungswerk sind laut Informationen der Stadtverwaltung zur Beschlussvorlage an der Übernahme des geplanten Neubaus auf dem früheren Kasernenareal interessiert.
Die Verwaltung begründete ihren Vorschlag, derzeit auf eine Übergabe an freie Träger zu verzichten, unter anderem mit der notwendigen Anpassung von Plätzen in Kindereinrichtungen angesichts der Geburtenentwicklung. Langfristig sei eine Reduzierung notwendig. Diese könne bei Einrichtungen in Trägerschaft der Stadt einfacher gehändelt werden. Zudem wird betont, dass ein umfangreiches Angebot unterschiedlicher pädagogischer Ausrichtungen vorhanden ist. Durch die Übernahme würde lediglich ein bestehendes Konzept durch ein anderes ersetzt.
Bedenken von Ruth Franz (QfW) und Andreas Damm (Bündnis 90 / Die Grünen), die Stadtverwaltung wolle freie Träger außen vor lassen, widersprach Fachbereichsleiter Fritz Zerneke. Er räumte ein, dass "mittelfristig" eine ungünstige Formulierung gewesen ist. Es gehe in erster Linie darum, bis zum Neubau der Kindereinrichtung auf dem Kasernengelände zu warten. "Es wäre unsolide jetzt mit freien Trägern darüber zu verhandeln", betonte der Fachbereichsleiter.
Noch sei vieles unklar, unter anderem wegen neuer Förderrichtlinien für den Neubau. Anderseits habe die Stadt die Pflicht, wenn ein freier Träger einen Antrag auf Übernahme stellt, diesen auch zu prüfen und zu entscheiden.